Vom Rambo zum King – Helmut Naujoks, der Unrechts-Anwalt fürs Grobe – ist bei Burger King eingestiegen und unterstützt die Yildiz/Kobolov-Holding, die 91 der 700 Burger-King-Filialen übernommen hat, mit dem Knüppel. Dank seiner umfangreichen Erfahrung in Sachen Bossing/Union-Busting verklagt die Holding das Frankfurter Betriebsratsmitglied Choudhary auf 49.000 Euro. Der Betriebsrat habe, so die erstaunliche Begründung, in den letzten zwei Jahren nichts getan. Weil “nur” als Betriebsrat tätig, was offensichtlich für Könige im Burger-Pelz keine Arbeit ist, solle er jetzt seinen in dieser Zeit erhaltenen Lohn zurückzahlen.
Die Attacke von Yildiz/Kobolov/Naujoks sollte nach menschlichem und rechtlichen Ermessen nach hinten losgehen: die Kläger enthüllen mit der Klage immerhin ihr tiefes Unverständnis vom Sinn und Zweck des Betriebsverfassungsgesetzes. Noch mehr sogar: wer mit soviel Gebrüll und Keulenschwung auf einen Betriebsrat losgeht, ist ein Betriebsratsbehinderer (was mit einem Jahr Haft bestraft werden kann), der sich selber auf frischer Tat ertappt.
Bleibt abzuwarten, wie das Arbeitsgericht Frankfurt am 15.8. (10:50 Uhr) die Angelegenheit bewertet.
Die zuständige Gewerkschaft NGG berichtet noch von zwei weiteren Keulenschlägen der Naujok’schen Art:
Ein Betriebsratsmitglied wird im Rahmen eines Verfahrens vor dem Arbeitsgericht mit Schadensersatz/Schmerzensgeldansprüchen wegen angeblicher Mobbinghandlungen gegenüber einer Kollegin konfrontiert. Die angeblich gemobbte Kollegin wusste allerdings nichts von der Einleitung des Verfahrens oder einer Beauftragung des für Herrn Yildiz tätigen Rechtsanwaltes und hat sich mit einem vorsorglichen Mandatsentzug sowie der Aufforderung, das Verfahren zurückzunehmen, deutlich von dieser Vorgehensweise distanziert.
Einem weiteren Betriebsratsmitglied wird nach Auswertung verwackelter Handyaufnahmen – diese seien in Form eines Sticks anonym an den Vorgesetzten weitergeleitet worden – ein Diebstahl im Jahre „2011“ vorgeworfen. Der Vortrag in dem daraufhin eingeleiteten Gerichtsverfahren wegen Zustimmung zu einer fristlosen Kündigung ist allenfalls als übersichtlich zu bezeichnen und verdeutlicht, dass es der Burgerking GmbH einzig und allein darum geht, eine Drohkulisse im Form von immer weiteren Prozessen aufzubauen und das Betriebsratsmitglied mit diesen Anschuldigungen im Betrieb zu isolieren.
Naujoks geht nach Drehbuch vor. Einfallsreich ist das nicht. Bestenfalls rührig. Aber gefährlich durchaus, solange man ihn nicht durchschaut. Weitere aktuelle Infos auf facebook.