Die Geschäftsleitung von UPS am Flughafen Köln/Bonn arbeitet seit einiger Zeit systematisch daran, die bevorstehenden Betriebsratswahlen 2014 zu ihren Gunsten zu entscheiden. So wurden mehrere Mitarbeiter der “Labour Relations” Abteilung, unter ihnen ein ausgebildeter Volljurist, von ihren jeweiligen Arbeitsplätzen abgezogen und “basisnah” u.a. in die Sortierhalle versetzt. Dort versuchen die Manager, Mitarbeiter für eine arbeitgebernahe Betriebsratsarbeit zu gewinnen.
Die Auseinandersetzung bei UPS am Flughafen Köln/Bonn spitzt sich deshalb zu, weil die gewerkschaftlichen Betriebsräte die unzureichenden Arbeitsbedingungen und Lohnzahlungen nicht mehr hinnehmen wollen. Die arbeitgebernahe Fraktion im Betriebsrat, die UPS gerne ausbauen möchte, blockiert jedoch Verbesserungen.
* So kann UPS derzeit noch den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit auf unterstem Niveau halten. Statt nach Gefährdungspotentialen zu suchen und ihre Quellen abzustellen, beschränkt sich das Unternehmen in Köln/Bonn darauf, Mitarbeitern Schutzmaßnahmen vorzuschlagen. Zum Beispiel werden überalterte, dieselbetriebene Fahrzeuge auf dem Rollfeld und in der Halle nicht ersetzt, sondern können krebserregende Abgase weiterhin freisetzen. Alternativen aber sind vorhanden: Elektrofahrzeuge ohne jegliche Emissionen. Aber eine “Schutz”maske vor’m Gesicht ist natürlich billiger…
* Außerdem wird der Grundsatz “Gleicher Lohn für gleiche Arbeit” systematisch verletzt: Neu eingestellte Mitarbeiter verdienen für die gleiche Arbeit 1,43 € weniger als ihre Kollegen neben ihnen.
Arbeitgebernahe Betriebsräte, die eine solche Praxis absegnen, sind bares Geld für ein Unternehmen. UPS schreckt vor möglicherweise strafrechtlich relevanten Manipulationen nicht zurück, damit ihre Vertreter im Betriebsrat gestärkt werden und ihnen nach der nächsten Wahl womöglich sogar eine Mehrheit zufällt. Eine solche Beeinflussung kann nach dem Betriebsverfassungsgesetz ein strafrechtliches Delikt darstellen (§ 119). Denn Betriebsräte sind Organe der Belegschaft, nicht des Arbeitgebers. Er hat sich jeglicher Beeinflussung der Wahlen wie auch einzelner Betriebsräte zu enthalten.
Eine vergleichbare Beeinflussung hat es übrigens auch vor der Betriebsratswahl 2010 gegeben. Drei arbeitgebernahe Wahllisten wurden damals aufgestellt und entsandten schließlich 9 Mitglieder in den 19-köpfigen Betriebsrat. Alle 9 Mitglieder wurden in der Folgezeit mit Höhergruppierungen, Beförderungen und Gehaltsaufstockungen bedacht. Ganz im Gegensatz zu den 10 Mitgliedern der gewerkschaftlichen Betriebsratsmehrheit. Gegen sie ging die Geschäftsleitung, namentlich die “Labour Relations” Abteilung, mit mindestens 20 Abmahnungen und zwei Kündigungen vor, die allerdings von den Arbeitsgerichten abgewiesen wurden.
Die “Labour Relation” Abteilung führt seitdem “ihre” Fraktion im Betriebsrat durch Fraktionssitzungen, Vorschläge und Anweisungen, wie work-watch Anfang 2013 berichtete.