Seit mehr als einem Jahr werden die gewerkschaftlich organisierten Betriebsräte bei Hyundai Rüsselsheim von einem Bündnis aus Geschäftsführung, meist leitenden Angestellten und AUB attackiert. Jetzt hat die Jagd auf die Betriebsräte einen neuen Höhepunkt erreicht. Sie wurde beflügelt von einem skandalösen Urteil des Frankfurter Landesarbeitsrichters Peter Gegenwart. work-watch ruft zu Solidaritätserklärungen mit den Kollegen des Betriebsrates auf.
Das Landesarbeitsgericht verhandelte am 2.9. über betriebliche Aushänge im Rüsselsheimer Werk von Hyundai. Darin hatten Manager den Betriebsratsvorsitzenden angegriffen und ihn der Vorteilsnahme bezichtigt. Grund: er habe von seinem Arbeitgeber eine ausstehende Gehaltserhöhung gefordert. Ob sie ihm tatsächlich zusteht, ist Gegenstand eines anderen Verfahrens, das noch nicht beendet ist. Das Arbeitsgericht Darmstadt hatte in 1. Instanz darauf gedrungen, diesen und ähnliche Aushänge zu entfernen, weil es sich dabei um Schmähkritik handele und damit die Betriebsratsarbeit behindert würde. Eine Straftat nach § 119 Betriebsverfassungsgesetz. Gegen dieses Urteil hatten einigte der Beschuldigten Beschwerde eingelegt (gegen drei Beschuldigte, darunter der Personalleiter, ist allerdings das Urteil der 1. Instanz rechtskräftig, da keine bzw. zu spät Beschwerde eingereicht wurde) und nun Recht erhalten. Das Urteil von Peter Gegenwart liegt schriftlich noch nicht vor; die IG Metall hat bereits angekündigt, sie werde den Betriebsrat bei der Anfechtung unterstützen.
In ihrem Feldzug gegen IGM-Betriebsäte werden die Manager von Hyundai von der einschlägig als gelb bekannten AUB unterstützt, ein Zusammenschluss von gewerkschaftsfeindlichen Betriebsräten (work-watch berichtete bereits im Oktober 2012).
Dutzende von Rechtsverfahren musste der Betriebsrat bislang gegen die Hyundai-Geschäftsführung und gegen offene und anonyme Drohungen aus dem Kreise meist der leitenden Angestellten führen. Die Verfahren waren nötig geworden, weil die Rüsselsheimer Tochter des Weltkonzerns betriebliche Mitbestimmung abblockt. Ganz auf der gewerkschaftsfeindlichen Linie der Konzernmutter, die weltweit mit Attacken gegen Arbeitnehmerrechte immer wieder für Negativschlagzeilen sorgt (hier ein Überblick).
Das Urteil in Frankfurt kommt antigewerkschaftlichen Psychokriegern aus den Chefetagen von Unternehmen wie gerufen. Mit dem Argument, derartige Schmähaushänge seien durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, können sie in den Betrieben nun mit gerichtlicher Rückendeckung hetzen. Bei Hyundai Rüsselsheim hat das Urteil zur Folge, dass jetzt offen zur Jagd auf die IG Metall-Betriebsräte geblasen wird: weitere Abmahnungen gegen Betriebsräte sind umgehend folgt, weitere Aushänge, weitere Versuche, die Belegschaft gegen den Betriebsrat aufzuwiegeln.
work-watch meint: Die Betriebsräte brauchen Solidarität! Antigewerkschaftliches Bossing als Mittel der Personalpolitik ist schon schlimm genug. Noch schlimmer ist, wenn dieses Instrument auch noch von einem Arbeitsrichter geadelt wird.
Solidaritätserklärungen können an die örtliche IG Metall geschickt werden: Tobias.Woelfle@nulligmetall.de.