Eine Einzelrichterin des Arbeitsgerichts Trier hat im Juni 2013 ein Urteil gefällt , mit dem Damiano Quinto, Betriebsratsvorsitzender von H&M in Trierer, verboten wurde, als Beisitzer einer Einigungsstelle zu fungieren, zu der ihn der Betriebsrat einer anderen H&M-Filiale eingeladen hatte. Gleichzeitig hat sie den Kündigungsantrag von H&M gegen den Trierer Damiano Quinto durchgewunken (work-watch berichtete).
Am 3.11. haben zu diesem Skandalurteil 60 haupt- und ehrenamtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Organizing-Seminars von ver.di in Lage-Hörste folgende Resolution verabschiedet:
“Wir sind entsetzt über die Weigerung des Arbeitsgerichts Trier, den dortigen Betriebsratsvorsitzenden von H&M, Damiano Quinto, vor einer unberechtigten Kündigung zu schützen.
Damiano Quinto hat als Beisitzer einer Einigungsstelle seine rechtlichen Pflichten und Möglichkeiten als Betriebsrat wahrgenommen und dabei die Interessen der Beschäftigten von H&M vertreten. Konkret: er hat dazu geraten, die Arbeitszeit nicht, wie der Arbeitgeber es will, vollkommen zu flexibilisieren und unberechenbar zu machen.
Wir sehen in dieser Kündigung und in ihrer Unterstützung durch das Arbeitsgericht Trier einen Angriff auf grundlegende gewerkschaftliche Rechte. Dagegen wehren wir uns und stellen uns solidarisch an die Seite unseres Kollegen.”
Mit dem Beschluss der Arbeitsrichterin hat sich ausführlich Alfons Kilad in einem Kommentar auseinandergesetzt. Ver.di hat Berufung gegen das Urteil eingelegt; eine Verhandlung ist noch nicht terminiert.