fr-online 23. August 2015
Mundipharma: Pharmakonzern stellt Betriebsrat kalt
Von Martin Brust
Gewerkschaften sehen einen allgemeinen Trend bei Arbeitgebern, unliebsamen Betriebsräten zu kündigen – auch wenn sie wüssten, dass diese Entlassungen einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten.
Der Pharmahersteller Mundipharma sabotiert offenbar die Arbeit des Betriebsrats – ein ehemaliges Mitglied wird fristlos entlassen. Der Fall ist nur einer von rund 50 Gerichtsverfahren gegen die Firma. Ein Vorwurf ist besondes kurios.
Der seit Jahren schwelende Streit zwischen Teilen des Betriebsrates des Limburger Pharmaherstellers Mundipharma und der Geschäftsleitung eskaliert immer weiter. Rund 50 Verfahren wurden bereits vor Gericht geführt oder sind noch offen. Die Frankfurter Rundschau hatte vor rund zwei Wochen über den Fall berichtet, nachdem Beschäftigte und ein Ex-Manager sich an uns gewandt hatten. Inzwischen hat eine Betriebsrätin – die in der Wahlperiode bis 2014 noch Vorsitzende des Betriebsrates war – nach FR-Informationen die fristlose Kündigung erhalten, der Betriebsrat als Gremium hat der Kündigung zugestimmt. Ein außerordentlich ungewöhnlicher Vorgang bei großen deutschen Unternehmen.
Prozessbetrug ist ein Vergehen, das mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe bis fünf Jahren geahndet werden kann. Man versteht darunter das vorsätzliche Vorbringen einer falschen Aussage oder falscher Beweismittel vor Gericht mit dem Ziel, dem Prozessgegner einen Vermögensschaden zuzufügen. Mit diesem Vorwurf hat die Mundipharma-Geschäftsführung die fristlose Kündigung der amtierenden Betriebsrätin durchgesetzt. Das wurde der Frankfurter Rundschau von mehreren Personen, denen der Vorgang bekannt ist, bestätigt. Mundipharma ist ein deutscher Ableger des US-Pharmakonzerns Purdue, wurde 1967 gegründet und verdient vor allem mit dem Wund-Desinfektionsmittel Betaisodona sowie mit Schmerzmitteln Geld.
Betriebsrat stimmt zu
Die fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes muss vom Betriebsrat genehmigt werden. Nachdem der Antrag am Dienstag, 11. August, eingebracht wurde, stimmte das Gremium schon zwei Tage später zu, Freitagmorgen wurde der langjährigen Mitarbeiterin die Kündigung dann per Kurier überbracht. Die Frau, die seit fast 23 Jahren bei dem Limburger Pharmahersteller arbeitet und vor ihrem Engagement in der Arbeitnehmervertretung als Top-Verkäuferin galt, mit Bonus-Reisen beispielsweise nach Südafrika, ist derzeit krankgeschrieben.
In einem der Verfahren, die zwischen ihr und Mundipharma geführt werden, geht es um die Abrechnung von Überstunden. Die Frau hatte sich in einer Arbeitsgerichtsverhandlung darauf berufen, dass für sie als Gewerkschaftsmitglied Regelungen eines Tarifvertrages gelten, auf den ihr Arbeitsvertrag verweise. Die Anwälte von Mundipharma stützen nun den Vorwurf des Prozessbetrugs darauf, dass der – tatsächlich im Arbeitsvertrag enthaltene – Verweis auf den Tarifvertrag sich auf die Arbeitszeit bezieht, nicht aber auf die Entlohnung. Zudem habe die Frau vor Gericht ihre Gewerkschaftszugehörigkeit nicht belegen können, etwa mit einem Mitgliedsausweis oder ähnlichem. Durch diese angeblich vorsätzlichen Falschaussagen habe sie Mundipharma schädigen wollen.
Zum Applaus verpflichtet
Mundipharma sieht sich derweil noch mit weiteren Vorwürfen konfrontiert. Auf verschiedenen Webseiten, unter anderem vom Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbundes und dem gemeinnützigen Verein „Work-Watch“, der von dem Journalisten Günter Wallraff mitbegründet wurde, wird über weitere angebliche Missstände berichtet. Demnach sei sehbehinderten Beschäftigten die Kündigung ausgesprochen worden, seien Mitarbeiter gewarnt worden, bestimmte Betriebsräte zum Personalgespräch mitzubringen, seien angeblich sogar Mitarbeiter abgemahnt worden, weil sie bei der Rede des früheren Geschäftsführers Gunther Niederheide zur Einweihung eines Geschäftsgebäudes nicht applaudiert hätten.
Auf eine FR-Anfrage bei der Mundipharma-Presseabteilung nach der fristlosen Kündigung der Betriebsrätin sowie nach den schweren Vorwürfen gegen das Unternehmen verwies die Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit bei Mundipharma lediglich auf die Stellungnahme des Unternehmens zur ersten FR-Anfrage. Damals hieß es: „Da das Verfahren nicht abgeschlossen ist, gebietet es der Respekt vor den Beteiligten, die Auseinandersetzung zunächst vor dem zuständigen Gericht zu führen. Erst im Anschluss daran können wir uns zu den von Ihnen nachgefragten Details äußern.“ Der Betriebsrat sei „ein bedeutendes Organ der Mitbestimmung innerhalb unseres Unternehmens“. Allerdings teilte das Unternehmen damals auch mit: „Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit war für die Geschäftsführung mit dem Betriebsrat in der Amtsperiode vor der Wahl des Jahres 2014 leider nicht immer gegeben.“
Gewerkschaftssekretär Alexander Wiesbach von der IG BCE Rhein-Main erklärt, ihm seien die Gründe für die außerordentliche Kündigung der ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden nicht bekannt. Wiesbach weist weiter darauf hin, dass es „gravierende Gründe“ sein müssen, die eine solche Kündigung rechtfertigen. „Derartige Konstellationen treten in unserem Zuständigkeitsbereich aber sehr selten auf“, so Wiesbach. Man müsse sich darüber „im Klaren sein, dass seit geraumer Zeit ein allgemeiner Trend festzustellen ist, wonach Arbeitgeber unliebsamen Betriebsräten gegenüber pauschal Kündigungen aussprechen, wohl wissend, dass diese einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Diese haben nur das Ziel die betroffenen Betriebsräte mürbe zu machen und sturmreif zu schießen, bis diese letztlich resignieren und einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses früher oder später zustimmen.“ Solchen Tendenzen trete die IG BCE „auf das Schärfste mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln entgegen.“
Hans-Martin Wischnath, DGB-Rechtsschutzsekretär, schreibt zu dem gesamten Konflikt: „Für Mundipharma scheint es schon verwerflich, wenn der Betriebsrat seine gesetzlich geregelten Informations- und Beteiligungsrechte geltend macht. Um aktive Betriebsräte zu verhindern, scheute man seitens der Verantwortlichen offenkundig nicht davor zurück, außertariflich Beschäftigte und Führungskräfte vor der 2014 durchgeführten Betriebsratswahl gegen die Liste der amtierenden Betriebsratsvorsitzenden einzustimmen.“
Das nächste Arbeitsgerichtsverfahren findet am 1. Oktober um 11 Uhr im Landesarbeitsgericht Frankfurt statt.