Die Gewerkschaft ver.di berichtet über Angriffe auf Mitarbeiter des Medienhändlers Klein in seiner Filiale in Raunheim im hessischen Kreis Groß-Gerau. Dort arbeiten zwanzig Beschäftigte und wollen einen Betriebsrat aufbauen. Die Gewerkschaft hat zu einer Versammlung eingeladen, um einen Wahlvorstand wählen zu lassen. Die Antwort des Arbeitgebers kam prompt: mittlerweile vier Beschäftigte wurden entlassen. Nach den ersten beiden Entlassungen erklärte der zuständige Gewerkschaftssekretär am 17.9. (die Ortspresse berichtet):
“Hat der Medienhändler Expert Klein in Raunheim panische Angst vor der Mitbestimmung der Beschäftigten? Diese Frage drängt sich auf, nachdem kurz nach Einleitung der Betriebsratswahl gestern zwei Beschäftigte die Kündigung erhielten. Es sieht so aus, als ob die Geschäftsführung prophylaktisch Personal in der Hoffnung entlässt, damit die ver-meintlichen Verantwortlichen der demokratischen Wahlinitiative vielleicht zu „erwi-schen“ und die übrige Belegschaft einzuschüchtern.
Hintergrund dürfte sein, dass ver.di mit Schreiben vom 9. September 2015 die Geschäftsführung der Expert Klein GmbH in Burbach aufforderte, die Einladungsplakate zu einer ersten Wahlversammlung am 24. September in der Filiale Raunheim auszuhängen. Die Wahl eines Betriebsrates in einem Kleinbetrieb von bis zu 20 Beschäftigten läuft nach dem so genannten vereinfachten Wahlverfahren und führt, wenn es keine Hindernisse seitens der Geschäftsführung gibt, zu einem relativ raschen Wahltermin eine Woche nach der ersten Wahlversammlung.
Das nicht tarifgebundene Unternehmen ist bekannt für seine Aversion gegen jegliche betriebliche Mitbestimmung. Deshalb ist die Einleitung einer Betriebsratswahl dort immer mit besonderen Vorsichtsmaßnahmen verbunden.”
Der Arbeitgeber wird jetzt von verschiedenen Seiten, u.a. von work-watch, aufgefordert, die Kündigungen zurückzunehmen. Es dürfte nicht im Interesse des Unternehmens sein, wenn seine Kundinnen und Kunden sich wegen derart rechtsbrüchiger Aktivitäten seine Filialen meiden.