3. März 2016

Mundipharma: „Die Hexe muss weg“

Prozess am 8.März 2016 um 10:15 Uhr vor dem Arbeitsgericht in Wiesbaden, Mainzer Str. 124, Raum 1.021


 

(gk) „Deutschlands beste Arbeitgeber“ – mit dieser Auszeichnung durfte sich der Medikamentenhersteller Mundipharma zum dritten Mal in Folge schmücken, als er den „Great Place to work“ Award erhielt, ausgelobt u.a. vom Düsseldorfer Handelsblatt. Es scheint einen regelrechten Wettbewerb der Ausrichter solcher Preise zu geben: Auch das Nachrichtenmagazin Focus hat zusammen mit der Xing AG, einem sozialen Netzwerk für Berufstätige, in diesem Jahr erstmals einen Preis für „den besten Arbeitgeber“ ausgelobt. Auch hier belegt Mundipharma im Branchen-Ranking Rang 9 von 56, im Bereich aller teilnehmenden Unternehmen laut Sonderheft des Nachrichtenmagazins allerdings nur Platz 128.

 

Erfolgreiche Bewerber um eine Stelle beim Pharmakonzern im hessischen Limburg könnten schnell eines Besseren belehrt werden. Denn Mitarbeiter, die aus der Chefetage regelmäßig mit Abmahnungen und Kündigungen belästigt werden, sehen ihren „Arbeitgeber“ in einem anderen Licht. Und davon gibt es beim Pharmakonzern Mundipharma eine ganze Reihe. Der ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden, die sich für die Mitarbeiter engagierte, sie zu Gesprächen mit Vorgesetzten begleitete und sich im Interesse der Beschäftigten auch mit der Geschäftsführung anlegte, wenn es nicht anders ging, ist letztes Jahr im August fristlos gekündigt worden. „Die Hexe muss weg“ lautete das Motto in den Etagen der Geschäftsführung, wenn die aktive Betriebsrätin wieder einmal Missstände im Konzern anprangerte, so DGB-Rechtsanwalt Tjark Menssen, der die gekündigte Betriebsrätin vertritt.

 

Als Grund für die Kündigung der Betriebsrätin führt der Anwalt des Konzerns, RA Weller, „Prozessbetrug“ an. Unter anderem soll sie vorgespiegelt haben, dass sie Mitglied einer DGB-Gewerkschaft sei und sie hätte als ehemalige Betriebsratsvorsitzende in den unzähligen Gerichtsverfahren mit dem Konzern immer wieder Dinge „ins Blaue hinein“ behauptet. Es bleibt allerdings Weller`s Geheimnis wie man etwas im Sinne eines Prozessbetruges vorspiegeln kann, wenn es doch den Tatsachen entspricht. Unter anderem wird die Betriebsrätin seit Jahren vom DGB-Rechtsschutz bis hin zum Bundarbeitsgericht bei allen Prozessen vertreten – und dieser Rechtsschutz steht nur Gewerkschaftsmitgliedern zur Verfügung. Das war natürlich auch den Personalleitern und Personalreferenten von Mundipharma bekannt, die zusammen mit RA Weller den Termin wahrnahmen, aber es hielt alle nicht davon ab die Kündigung zu betreiben. Die gelbe Betriebsratsmehrheit folgte dieser absurden Argumentation und sprach sich für die Kündigung der Kollegin aus.

 

In seinem aktuellen Schriftsatz führt Konzernanwalt Weller als Beleg für seine Behauptungen unter anderem ein Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden an, das die Anfechtung einer Betriebsratswahl durch die ehemalige Vorsitzende noch abgelehnt hatte.. Obwohl der Schriftsatz für den aktuellen Prozesstermin in Wiesbaden erst Ende November des vergangenen Jahres erstellt wurde, verschweigt RA Weller gegenüber dem Gericht, dass genau dieses Urteil Mitte November durch das Landesarbeitsgericht in Frankfurt aufgehoben wurde. Das LAG erklärte diese Betriebsratswahl – die zur gelben Mehrheit im Gremium geführt hatte – für „unwirksam“, weil sie durch die Geschäftsführung manipuliert worden war.

 

Juristisch dürfte die Kündigung der Betriebsrätin wenig Aussicht auf Erfolg haben. Aber das scheint auch nicht Sinn und Zweck dieser Kündigung zu sein. Es geht vielmehr darum, engagierte Mitarbeiter mürbe zu machen, indem sie in ein Hamsterrad von Prozess zu Prozess gejagt werden.

 

Die Betriebsrätin ist seit August des vergangenen Jahres arbeitslos. Denn durch die Zustimmung der gelben Betriebsratsmehrheit wurde die Kündigung zunächst wirksam, bis sie durch ein Urteil aufgehoben wird. Und das kann lange dauern, wenn das Verfahren durch mehrere Instanzen geht. Und genau darauf scheint es dem angeblich so vorbildlichen Arbeitgeber Mundipharma anzukommen: Eine haltlose Kündigung auszusprechen und die Mitarbeiterin so über lange Zeit kaltzustellen und damit aus dem Unternehmen zu entfernen. Sie soll psychisch und wirtschaftlich ruiniert werden. An der engagierten Betriebsrätin statuiert Mundipharma ein Exempel, das andere Beschäftigte, die sich für ihre und die Interessen der KollegInnen im Betrieb einsetzen, in Angst und Schrecken versetzen soll.

 

Arbeitslos werden voraussichtlich demnächst auch noch mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens, da der Konzern die Belegschaft ausdünnen will. Gelbe Betriebsräte, die solche „Umstrukturierungen“ ohne ernsthafte Bemühungen im Sinne der Kollegen einfach abnicken, sind der Konzernleitung dabei höchst willkommen. Dem entsprechen auch Formulierungen des Konzernanwalts Weller in seinem Schriftsatz für die Verhandlung: „Bezeichnend für das Weltbild“ der Gegenpartei sei, „dass sie die Anzahl der in einer Amtsperiode vom Betriebsratsgremium initiierten Einigungs-, Beschluss- und einstweiligen Verfügungsverfahren als Gradmesser dafür nehmen, ob gute Betriebsratsarbeit gemacht wird. Das ist entlarvend.“ Mit anderen Worten: Aktive Betriebsräte, die sich für die Interessen der Beschäftigten einsetzen und sich dabei auch in Konflikte mit der Geschäftsführung begeben, stören und müssen „entsorgt“ werden.