Zu Beginn des Jahres 2014 wurde die Möbelstadt Rück durch die XXXLutz-Gruppe übernommen. Im Zuge der Übernahme wurde allen Beschäftigten des Möbelhauses in Oberhausen gekündigt. Den meisten von ihnen wurden Arbeitsverträge in XXXLutz-Gesellschaften angeboten – im Vergleich mit ihren alten Verträgen zu deutlich schlechteren Bedingungen. Potentiell unbequeme, „teure“ oder nicht so leicht kündbare Beschäftigte, zum Beispiel Betriebsräte oder Schwerbehinderte, erhielten nicht einmal dieses Angebot. Die Geschäftsleitung behauptet auch heute noch, dies sei rechtmäßig gewesen, weil das Möbelhaus geschlossen und durch XXXL wieder neu eröffnet worden wäre. *Kündigungsschutzklagen* Das Arbeitsgericht Oberhausen sah dies jedoch anders und entschied im Jahr 2016 in den meisten Fällen, dass die Kündigungen der Altbeschäftigten unzulässig seien, weil ein Betriebsübergang nach BetrVG § 613 stattgefunden habe. Tatsächlich ist der Geschäftsbetrieb bei Rück nach der Übernahme ohne Unterbrechung weiter gelaufen. Gegen diese Urteile legte XXXL Berufung ein. Am 1. August 2016 wurde die erste der Kündigungsschutzklagen vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf verhandelt und endete mit einem Vergleich: Ein Tischler, der seit 1977 bei dem Möbelhaus beschäftigt war, erhält eine Abfindung von 75.000 Euro – 20.000 Euro mehr, als ihm in der Vorinstanz angeboten worden war. Der Tischler hatte nach der Übernahme des Möbelhauses einen Arbeitsvertrag von einer der Lutz-Gesellschaften erhalten. Bereits nach einem halben Jahr jedoch kündigte XXXL Rück den Dienstleistungsvertrag mit dieser Gesellschaft. Da Rück ihr einziger Auftraggeber war, kündigte die Gesellschaft dem Tischler betriebsbedingt. Es blieb ungeklärt, ob das LAG Düsseldorf die Auffassung des Arbeitsgerichtes Oberhausen bestätigt hätte, dass die Kündigung des Schreiners rechtswidrig war, weil es sich bei dem Bereich Schreinerei/Dekoration um einen Teil des Gesamtbetriebs gehandelt hat, der von XXXL übernommen werden muss. Das Gericht ließ diese Frage offen, da ihm die Beweislage für ihre Beantwortung nicht ausreichend erschien. In den kommenden Monaten werden weitere Kündigungsschutzklagen von KollegInnen von Rück verhandelt, bei denen sich die Frage erneut stellen wird. Es ist wichtig, dass die kommenden Verhandlungen große Öffentlichkeit erfahren und von vielen Menschen besucht werden, die die KollegInnen von XXXL Rück unterstützen und ihren Forderungen Nachdruck verleihen. *Betriebsrat wehrt sich gegen Behinderung seiner Arbeit* Es gibt noch einen weiteren Vorwurf gegen XXXL Rück, der vor dem Arbeitsgericht verhandelt wird: Der im Jahr 2014 gewählte Betriebsrat von XXXL Rück geht davon aus, dass er aufgrund des einheitlichen Betriebsübergangs bis 2018 im Amt ist. Dieser Auffassung war auch das Arbeitsgericht Oberhausen, als es mit dieser Begründung im November 2015 einen Eilantrag im Zusammenhang mit der damals geplanten vorsorglichen Neuwahl des Betriebsrats ablehnte. Dem Betriebsrat wird jedoch seitens der Unternehmensleitung der Zutritt zu seinem Büro verweigert. Seit einem Jahr kann er dadurch nur sehr erschwert seine Aufgabe wahrnehmen, die Interessen der KollegInnen gegenüber der Geschäftsleitung zu vertreten. Dagegen hat der Betriebsrat Klage eingereicht. Ein erster Termin vor dem Arbeitsgericht Oberhausen am 24. Juni dieses Jahres ist geplatzt, da die von der Unternehmerseite geladenen Zeugen nicht erschienen. Ein Ersatztermin war für den 19. Juli angesetzt, wurde dann aber von der Richterin kurzfristig verschoben. Einen neuen Termin für die Verhandlung gibt es derzeit noch nicht. *Forderung: Baurecht am Centro nur gegen Rücknahme der Kündigungen* Das Möbelhaus im Schladviertel ist für die Bedürfnisse von XXXLutz eigentlich zu klein, und auch die Lage mitten in einem Wohngebiet ist aufgrund des Verkehrsaufkommens problematisch. So will XXXL in der Nähe des Oberhausener Konsumtempels Centro ein großes Möbelhaus neu bauen. Die Einleitung des nötigen vorhabenenbezogenen Bebauungsplanverfahrens hat der Rat der Stadt am 4. Juli 2016 beschlossen. Bei der Ratssitzung empörten sich Mitglieder aller Fraktionen über die Unternehmenspraxis von XXXLutz. Sie unterstützten die Forderungen des Betriebsrates von Rück und von verdi, dass die Neuansiedlung des Möbelhauses gekoppelt werden muss an verbindliche Vereinbarungen im Sinne der Beschäftigten. Auch Oberbürgermeister Daniel Schranz (CDU) sicherte den KollegInnen, von denen einige als ZuschauerInnen die Ratssitzung verfolgten, zu, auf die Geschäftsleitung von XXXL Rück entsprechend einzuwirken. Nach seiner Aussage hat es bereits Gespräche gegeben, in denen man XXXLutz unmissverständlich klargemacht hat, dass es nur dann eine Unterstützung des Rates für die Baumaßnahme am Centro geben wird, wenn die aufgestellten Forderungen erfüllt werden. Die Forderungen von Betriebsrat, Beschäftigten und Gewerkschaft lauten: · sofortige Rücknahme der Kündigung der Altbeschäftigten, · Einhaltung von sozialen Standards, Tarifverträgen und deren Nachwirkung, · Wahrung der Rechte der Beschäftigten, u. a. · das sofortige Wiedereinsetzen des 2014 in Oberhausen gewählten Betriebsrates, * Garantieübernahme aller MitarbeiterInnen unter gleichen Arbeitsvertragsbedingungen am Centro. In dem am 4. Juli 2016 gefassten Ratsbeschluss kommen diese Forderungen allerdings nicht vor. Die Bedingungen, die XXXL erfüllen muss, um auf dem ehemaligen Stahlwerksgelände bauen zu dürfen, beziehen sich lediglich auf die künftige Nutzung des Grundstücks im Schladviertel, dem derzeitigen Standort von Rück. Verbale Empörung und unverbindliche Versprechungen sind indes zu wenig. Zu Recht erwarten die KollegInnen von Rück von den Mitgliedern des Stadtrates Taten: Nämlich keine Baugenehmigung zu erteilen ohne eine Verpflichtung der Geschäftsführung von XXXL Rück, dass sie die Kündigungen der Altbeschäftigten zurücknimmt und ihre arbeitnehmerfeindliche Praxis aufgibt. *Boykottaufruf von verdi* In diese Richtung zielt auch der Boykott-Aufruf von verdi an die BürgerInnen vom 15. Juli 2016: „Wir fordern Sie auf, Ihren Einkauf bei XXXL Rück so lange einzustellen, bis XXXL Rück die Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht zurückzieht, beziehungsweise diese im Interesse der Arbeitnehmer beendet sind“, heißt es darin. Verdi fordert dabei Stadtspitze und Politik auf, bei der Entscheidung über die Ansiedlung von XXXL Rück am Centro „auch das Verhalten von XXXL Rück gegenüber den ehemaligen Beschäftigten zu berücksichtigen“. *Desinformationskampagne von XXXL Rück* Fast zeitgleich hat XXXL Rück eine Werbekampagne gestartet, mit dem offenkundig das angeschlagene Image des Unternehmens wieder aufpoliert werden soll. Im Wochenanzeiger, einem Anzeigenblatt für Oberhausen, sind inzwischen vier Folgen einer Serie von Anzeigen erschienen, die geeignet sind, die LeserInnen des Blattes hinters Licht zu führen. Seit dem 13. Juli 2016 erscheint in der Mittwoch-Ausgabe unten auf der letzten Seite des Blattes eine halbseitige Anzeige, die aufgrund ihrer Gestaltung den Eindruck erweckt, als ob es sich hier um einen redaktionellen Beitrag des Wochenanzeigers handeln würde. Das Wort “Anzeige”, das klein links oben über dem „Artikel“ steht, ist leicht zu übersehen. In der ersten Folge wird scheinbar der Sprecher der Geschäftsleitung, Helmuth Götz, zum geplanten Umzug des Unternehmens in die Nähe des Centros interviewt. In diesem „Interview“ will er den LeserInnen weismachen, dass die vielen KollegInnen von Möbel Rück leider entlassen werden mussten: aufgrund ihrer mangelhaften Arbeitsmoral, und weil sie sich den Neuerungen verweigert hätten, die das Möbelhaus auf Erfolgskurs bringen sollen. Die LeserInnen „erfahren“, dass XXXL Rück hervorragenden Service bietet, die Beschäftigten vorbildlich entlohnt und obendrein Steuern zahlt – sogar in Oberhausen … Die Folge 2 eine Woche darauf beschäftigt sich ausführlich mit dem „einzigartigen Angebot“ von XXXL und weist dabei erneut auf die gute Bezahlung der Beschäftigten hin. Die geneigte Leserin muss sich fragen, warum eine Gewerkschaft dieses mustergültige Unternehmen angreift. Wer dem Boykottaufruf von verdi folgt, scheint sich außerdem ins eigene Fleisch zu schneiden, weil er oder sie scheinbar grundlos auf das großartige Angebot des Möbelhändlers verzichtet. In Folge 3 müssen die KollegInnen von Rück selbst mit Bild und Namen für die Zwecke von XXXL herhalten. In dem „Artikel“ wird die derzeitige Belegschaft in den höchsten Tönen gelobt. Verkaufsleiter Carsten König schildert ausführlich seinen beruflichen Werdegang bei Rück und bewirbt die hervorragenden Möglichkeiten, die XXXL seinen Auszubildenden bietet. Zumindest wird der Eindruck erweckt, dass er es tut. In Folge 4 schließlich fällt die Betriebsratsvorsitzende des ebenfalls Anfang 2014 übernommenen Möbelhauses XXXL Kröger, Kerstin Hüttner, ihren KollegInnen aus Oberhausen, die um ihren Arbeitsplatz und um die Einhaltung gesetzlich oder tariflich garantierter Standards kämpfen, kräftig in den Rücken. In einem „Interview“ schildert sie, wie sie die Übernahme des Möbelhauses Kröger durch XXXL erlebt haben will: Alles sei besser geworden, sowohl für die KundInnen als auch für die Beschäftigten. Wer mit der Geschäftsleitung Probleme habe, sei einfach nur unfähig, zu verhandeln. Von dem Verhandlungsgeschick des Essener Betriebsrates sollen auch die KollegInnen in Oberhausen profitieren. Die mit einem untauglichen Betriebsrat geschlagen sind, wie mensch zwischen den Zeilen lesen kann. Diese sicher nicht billigen Bemühungen von XXXLutz zeigen, dass die Entschlossenheit des Oberhausener Betriebsrates, die negative Berichterstattung über XXXL (nicht nur) in der lokalen Presse und nicht zuletzt der Boykottaufruf von verdi Wirkung zeigen. Mit bezahlten Scheinartikeln und Scheininterviews, deren Inhalt ausschließlich von den Auftraggebern bestimmt wird und deren Wahrheitsgehalt nicht überprüft wird, sollen die LeserInnen des Wochenanzeigers offenbar manipuliert und verdummt werden. /Petra Stanius, Mitglied von verdi und AKUWILL, 7. August 2016/