Das Arbeitsgericht Hamburg Urteil gibt der Arbeitgeberin im Streit um einen angeblichen Arbeitszeitbetrug der Schwerbehindertenvertreterin Gaby T. recht. Strittig ist, ob die von ihr geführten Gespräche mit Kollegen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement, BEM, gehören. Die Firmenleitung stellte ihr deshalb eine Zahlungsaufforderung für angeblich nicht geleistete Arbeitsstunden in Höhe von € 9.510,72 in Rechnung. Durch das Urteil drohen ihr jetzt Pfändung und Freistellung. Der Hintergrund des Konflikts: Gaby T. gehört zur Gruppe “Gemeinsam stark”, die sich vor vier Jahren gründete und die Betriebsratswahl von 2014 erfolgreich angefochten hat. Sie und eine frühere Betriebsrätin erhielten schon etliche Abmahnungen. Die Beiersdorf AG, die Wert auf einen sauberen Ruf legt, lässt sich von der berüchtigten Anwaltskanzlei Norton, Rose, Fulbright vertreten.
Die Betriebsgruppe „Gemeinsam stark“ hält das Urteil für einen Skandal. Das Gericht folge weitestgehend der Argumentation der Arbeitgeberin und stütze sich auf eine Formulierung aus dem von der Beiersdorf AG erzwungenen Tätigkeitsbericht. Gabi T. wird gegen das Urteil in Berufung gehen. Das Arbeitsgericht habe sich der Praxis des Fertigmachens von aktiven GewerkschaftskollegInnen (Union Busting) angeschlossen, erklärte die Betriebs-gruppe. „Wir hoffen nicht, dass das Urteil zu einem Präzedenzfall wird! Sie hat weiterhin unsere Unterstützung und wir wünschen ihr viel Kraft! Die Firmenleitung hat es nicht nur auf Gabi T. abgesehen, sondern auch auf ihre Gruppe „Gemeinsam stark“. „Wir kämpfen gemeinsam mit unseren Netzwerken für Gerechtigkeit. Bitte unterstützt uns weiterhin mit euer Solidarität.“
Quelle: https://gewerkschaftslinke.hamburg