Beiersdorf: Skandalöses Urteil zu skandalöser Tatverdachtskündigung!
Jour Fixe – Gewerkschaftlinke Hamburg
Uns erreichte die Erklärung der Betriebsgruppe „Gemeinsam stark“. KollegInnen von GewerkschafterInnen gegen Fertigmacher waren am letzten Donnerstag auf der von zahlreichen Beiersdorf-KollegInnen und UnterstützerInnen besuchten Verhandlung vor dem Hamburger Arbeitsgericht. Wir waren der Meinung, daß es auf einen „Freispruch“ für eine betroffene Kollegin hinauslaufen würde, schlimmstenfalls auf den Vorschlag eines Vergleichs des Arbeitsgerichtes. Durch das Urteil waren alle geschockt. Unserer Meinung schloß sich das Arbeitsgericht der seit Jahren zunehmenden Praxis des Fertigmachens von aktiven GewerkschaftskollegInnen (Union Busting) an. Wir hoffen nicht, daß das zu einem Präzedenzfall in der Arbeitsgerichtspraxis der Republik wird!
Die Geschäftsführung von Beiersdorf AG, die nach außen hin Wert legt auf auf einen fairen und sauberen Ruf, ließ sich von der republikweit bekannten Anwaltskanzlei Norton, Rose, Fulbright vertreten.
Wir begrüßen, daß die Kollegin in die Berufung geht. Sie hat weiterhin unsere Unterstützung und wir wünschen ihr viel Kraft! Wir schätzen es so ein, daß es die Firmenleitung nicht nur auf sie abgesehen hat sondern auch auf die Gruppe „Gemeinsam stark“, zu der sie gehört. Der Gruppe, die mit einer eigenen Liste zu den letzten Betriebsratswahlen angetreten war, stehen in den nächsten Monaten Verhandlungen vor dem Hamburger Arbeitsgericht bevor. Nach Kenntnis des schriftlichen Urteils werden wir ausführlicher Stellung nehmen!
Zur Konfliktsituation im Betrieb:
Die betroffene Kollegin ist Vertrauensperson für Schwerbehinderte bei Beiersdorf. Ihr wird Arbeitszeitbetrug vorgeworfen: Strittig sei der Punkt, ob die von ihr geführten Gespräche mit Kollegen zum BEM (Betrieblichen Eingliederungsmanagement) BEM-Gespräche im formalen Sinne sind. Die Arbeitgeberin behauptet, es habe an den fraglichen Tagen keine BEM Gespräche gegeben und stellte daher eine Zahlungsaufforderung für diese angeblich nicht geleisteten Arbeitsstunden in Höhe von € 9.510,72 aus. Dadurch drohen ihr und ihrem Sohn Pfändung bis zum Selbstbehalt. Hintergrund des Konflikts: Die Kollegin gehört zur Gruppe “Gemeinsam Stark”, die sich vor vier Jahren gründete und die Betriebsratswahl von 2014 erfolgreich anfocht. Sie und eine frühere Betriebsrätin erhielten schon etliche Abmahnungen. Und die IG BCE verweigert den Rechtsschutz.
Wir empfehlen diesen Artikel als Hintergrundinformation zum Thema:
Im Boxring: Strategisch gegen Gewerkschaftsfeindlichkeit und gespaltene Belegschaften kämpfen.
Von Thomas Goes und Marcel Thiel
Gewerkschafter gegen Fertigmacher
Erklärung der Betriebsgruppe „Gemeinsam stark“ bei Beiersdorf Hamburg
Betreff: Urteil zu der skandalösen, von der Arbeitgeberin initiierten außerordentlichen Tatverdachtskündigung der Schwerbehinderten-Vertreterin (SBV) der Beiersdorf AG.
Seit Anfang Juni 2016 will die Arbeitgeberin die SBV, Mitglied der Betriebsgruppe „Gemeinsam starK“, wegen angeblichen Arbeitszeitbetrug aus dem Unternehmen freisetzen.
Nach einigem Hin und Her hat die Richterschaft am Hamburger Arbeitsgericht am 19.01.2017, ein Urteil zu Ungunsten Die Kollegin gefällt. Das Gericht folgte weitestgehend der Argumentation der Arbeitgeberin.
Ein Skandal aus Sicht der engagierten Arbeitnehmer/Innen.
Es ging hauptsächlich um eine Formulierung aus dem von der Arbeitgeberin erzwungenen Tätigkeitsbericht, der sich um offizielle bzw. inoffizielle BEM-Gespräche (BEM heißt betriebliches Eingliederungsmanagement) rankte (§84, SGB IX).
Nach Rücksprache mit unseren Rechtsanwälten werden wir nach der Urteilbegründung fristgerecht in die Berufung gehen.
Gemeinsam sind wir starK!
Wir kämpfen gemeinsam mit unseren Netzwerken für Gerechtigkeit.
Bitte unterstützt uns weiterhin mit euer Solidarität.