Der Sitzungssaal des Arbeitsgerichts Münster platzte aus allen Nähten. Die IG Metall hatte zur Solidarität mit Beschäftigten aufgerufen, die Ende Dezember beim Anlagerbauer BSW in Everswinkel bei Münster eine Betriebsratswahl durchführen wollten. Der Familienbetrieb hatte die berüchtigte Anwaltskanzlei Schreiner und Partner engagiert und die Belegschaft massiv eingeschüchtert. So sollen Vorgesetzte laut IG Metall Mitarbeitern in Einzelgesprächen geraten haben, ihre Wahlzettel nicht abzugeben. Drei Beschäftigte bewiesen nun einen besonders langen Atem und und hielten ihre Kandidatur bis heute aufrecht. Das Arbeitsgericht bestellte sie nun zu Wahlvorständen und macht damit den Weg für die Betriebsratswahl frei. Das Gericht wies den Antrag der Geschäftsleitung, eigene Kandidaten für als Wahlvorstände zu benennen für rechtswidrig.
Gewerkschaftssekretär Philipp Bembenek freut sich über diesen Erfolg der Belegschaft vor Gericht. Das Urteil stärke die Beschäftigten und sei auch ein wichtiges Signal an die Unternehmen. „Denn so geht man nicht mit der Belegschaft um.“ Die Geschäftsleitung des Everswinkler Familienbetriebs hatte auf Rat von Schreiner und Partner einen Belegschaftssausschuss eingesetzt, eine Art SMV, um der Belegschaft ihre Mitbestimmungsrechte vorzuenthalten und der Gewerkschaft im Betrieb den Wind aus den Segeln zu nehmen. Die Rechnung ging nicht auf. Die Kollegen werden nun so schnell wie möglich einen Betriebsrat wählen.