Das Arbeitsgericht Krefeld gibt der Kündigungsschutzklage einer Krefelder Bauhaus-Betriebsrätin statt und verweist in seiner Begründung unter anderem auf den besonderen Schutz von Arbeitnehmervertretern, berichtet die Westdeutsche Zeitung. Dieser Erfolg ist dem langen Atem der Betriebsrätin und der Solidarität in und außerhalb des Betriebes zu verdanken. Vor einigen Wochen protestierten Bauhaus-Beschäftigte mit Unterstützung von work-watch gegen die Angriffe auf den Betriebsrat und verteilten Flugblätter an die Kundschaft, sehr zum Missfallen der Vorgesetzten in Krefeld. Zahlreiche Beschäftigte begleiteten die Kollegin zum Arbeitsgericht und demonstrierten so, dass niemand alleine ist.
Die Geschäftsleitung hatte die Betriebsrätin kurz vor Weihnachten fristlos entlassen, weil sie den Betriebsfrieden gestört haben soll. Die Vorwürfe gegen die Kollegin, die sich für ihre Kolleginnen und Kollegen engagiert, waren an den Haaren herbeigezogen und erwiesen sich als haltlos. Das Arbeitsgericht Krefeld stellte in seinem Urteil klar, dass Betriebsräte unter einen besonderen Kündigungsschutz stehen. Denn wer erfolgreich die Interessen der Belegschaft vertreten will, gerät zwangsläufig in Konflikte mit Vorgesetzten und Arbeitgebern. So wollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass Betriebsräte nicht erpressbar sind und bei Konflikten aus Sorge um ihren eigenen Arbeitsplatz einknicken. Tatsächlich erweist sich das Betriebsverfassungsrecht in vielen Fällen als stumpfes Schwert. Obwohl die Behinderung der betrieblichen Mitbestimmung eine Straftat ist und mit Geldstrafen und Gefängnis geahndet werden kann, gehen Arbeitgeber, die Betriebsratswahlen behindern, gewählte Gremien oder einzelne Mitglieder angreifen, in der Regel straffrei aus. Weil sich die Verfahren vor den Arbeitsgerichten hinziehen und die Arbeitgeberanwälte diese oft endlos in die Länge ziehen, geraten gekündigte Betriebsräte außerdem vielfach in existenzielle Not, auch wenn sie später vor Gericht Recht bekommen.
Zwei Jahre lang hatte die Krefelder Bauhaus-Belegschaft darum gekämpft, dass sie überhaupt einen Betriebsrat wählen konnte. Denn Bauhaus versuchte, die Wahl zu verhindern. Dieser aktuelle Fall von Bossing ist kein Einzelfall bei Bauhaus, im Gegenteil. 2007 erwog die Gewerkschaft verdi in Mannheim, die Staatsanwaltschaft wegen Behinderung einer Betriebsratswahl einzuschalten. Zwei Jahre später wurden kurz nach der Eröffnung von zwei Märkten in Stuttgart über 30 von über zweihundert Beschäftigten entlassen, um die Wahl der betrieblichen Interessenvertretung zu verhindern. Bauhaus-Betriebsräte aus Mannheim und Darmstadt sowie aktive Gewerkschafter fuhren daraufhin nach Stuttgart, stellten sich mit Schildern, Transparenten und Flugblättern vor Bauhaus-Märkte, um die Rücknahme der Kündigungen und die Wahl eines Betriebsrats durchzusetzen.
Union-Busting, die systematische Bekämpfung gewerkschaftlich aktiver Beschäftigter und die Einschüchterung der Belegschaft, gehört bei Bauhaus zur Unternehmenspolitik. Trotzdem gelingt es aktiven Beschäftigten immer wieder, sich in einzelnen Filialen zu organisieren, Betriebsräte zu gründen und erfolgreich die Interessen der Belegschaft zu vertreten. Aber es gibt noch viel zu tun. Nur ein Dutzend von über 150 Bauhaus-Filialen in Deutschland haben einen Betriebsrat. Damit befindet sich das Unternehmen in keiner guten Gesellschaft. Im Handel haben insgesamt nur zehn Prozent der Unternehmen einen Betriebsrat. Das muss sich ändern. Der Erfolg der Krefelder Kollegin wird andere Beschäftigte ermutigen, selbst aktiv zu werden und für ihre Interessen zu kämpfen.