Die Fahrer-innen des Essenslieferdienstes Foodora wollen in Münster einen Betriebsrat gründen, berichtet die Online-Plattform www.wiedertaefer.ms. Doch das Unternehmen wehrt sich mit Händen und Füßen. Jetzt muss das Arbeitsgericht entscheiden.
Carlotta R., Lukas N. und Joscha M. arbeiten seit Anfang 2017 für Foodora in Münster. Das Trio wollte im Frühjahr einen Betriebsrat gründen und holte sich dafür Unterstützung bei der Gewerkschaft Nahrung Genussmittel Gaststätten (NGG). Der Hintergrund ihres Vorstoßes: Die intransparente Schichtplanung, das Verhalten bei Unfällen, der Ersatz von Verschleißteilen an den Fahrrädern – die den Fahrern gehören – oder die Säuberung der Transportrucksäcke, die nicht als Arbeitszeit angerechnet wird.
Die Kommunikation mit den Fahrer-innen läuft fast ausschließlich per Mail, häufig kämen Standardantworten zurück, sagt Joscha. “Bei einem Problem wie einem Arbeitsunfall ist das nicht gut”, ergänzt Carlotta. “Da haben wir uns gedacht, dass wir unserer Stimme mehr Gewicht verleihen müssen.”
Die Gewerkschaft NGG forderte Foodora auf, den rund 70 Beschäftigten am Standort Münster die Einladung zur Betriebsversammlung zuzustellen, auf der ein Wahlvorstand gewählt werden sollte. Doch das Unternehmen weigerte sich. Die Begründung: Der Standort Münster sei keine eigenständige Betriebsstätte. Ein Betriebsrat deshalb nicht vorgeschrieben. Das sieht NGG-Gewerkschaftssekretär Piet Meyer anders. “Zu Zeiten Adenauers war nicht absehbar, dass es einmal solche virtuelle Organisationen geben würde, die über Apps gesteuert werden”, meint er.
Keine Betriebsstätte, kein Betriebsrat, so die Logik des Unternehmens, das als Mittler zwischen Restaurants ohne eigenen Lieferdienst und den Kunden fungiert. Passend dazu sei dem Foodora-Residenten in Münster gekündigt worden, vermutlich als Reaktion auf die geplante Betriebsratswahl, so Meyer. Die NGG brachte den Fall vor Gericht. Foodora erklärte in der Güteverhandlung, die Mitarbeiter in Münster hätten sich an den Betriebsratswahlen in Köln beteiligen sollen, musste aber einräumen, das nicht kommuniziert zu haben.
Da die Fahrer-innen nur befristete Verträge gibt, könnte sich das Problem mit den rebellischen Kolleg-innen in Münster bis zum nächsten Gerichtstermin Anfang Dezember fast von selbst erledigen. Die Beschäftigten sollten so klein gehalten werden. Wertschätzung sehe anders aus, meint Meyer.
Josch vermutet hinter der unnachgiebigen Haltung noch ein anderes Motiv: “Wir sind die erste Stadt ohne Büro. Ich denke, dass sie schauen wollen, wie das Gericht entscheidet.” Tatsächlich könnte Foodora in anderen Städten dann ähnlich verfahren, um Betriebsräte zu verhindern.
Am 3. Dezember, 12 Uhr, entscheidet das Arbeitsgericht Münster über die Klage der Beschäftigten.