Das Lufthansa-Unternehmen SunExpress verweigert weiterhin die betriebliche Mitbestimmung für Flugzeugbesatzungen.
Das LAG Hessen hat entschieden, dass Piloten und Flugbegleiter der Fluglinie keinen Betriebsrat für ihre Berufsgruppen wählen dürfen. Damit hat das Gericht die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt. Es sei aber den zuständigen Gewerkschaften unbenommen, einen das Gesetz abbildenden Tarifvertrag über betriebliche Mitbestimmung abzuschließen. Das verweigert das Lufthansa-Unternehmen standhaft bis zum heutigen Tage. Das Gericht betonte, ein solcher Tarifvertrag könne notfalls mit Streiks durchgesetzt werden.
Die Vereinigung Cockpit zeigte sich enttäuscht. “Wir hatten gehofft, dass das Gericht sich an europarechtlichen Vorgaben orientiert und dadurch die Wahlen ermöglicht“, sagt Tarifexperte Markus Germann. Es widerspreche den europäischen Richtlinien, dass es in einem Flugbetrieb mit über tausend Mitarbeitern keine Handhabe gibt, Mitbestimmung gerichtlich durchzusetzen, während dies bei Bodenbetrieben möglich ist. “Jetzt ist die Lufthansa-Konzernführung in der Pflicht, diesen Missstand zu beheben, schließlich fliegt das Tochterunternehmen SunExpress auch „Eurowings“-Flugzeuge“, so Germann abschließend.