„Polizeieinsatz in einer Betriebsratssitzung“ so titelte der Kölner Express auf der Titelseite über eine schier unglaubliche Geschichte aus der Welt der Union-Buster.
Was war passiert? Am Montag rief eine Betriebsrätin die Polizei in die Sitzung der Arbeitnehmervertretung von „Klüh Security“, um den Vorsitzenden des Raumes zu verweisen. Zuvor hatte die Person versucht, die nicht öffentliche Sitzung mit ihrem Handy aufzeichnen, was die anwesenden Betriebsratsmitglieder vereitelten. Was sie mit der Aufzeichnung bezwecken wollte, sagte die Person nicht. Es ist jedoch offensichtlich, dass sie die Tonaufnahme machen wollte, um sie gegen die Kollegen zu verwenden. Im weiteren Verlauf stellte sich nämlich heraus, so Tarim, dass der Niederlassungsleiter die Anhörung zur beabsichtigten Kündigung des Vorsitzenden bereits am Freitag (19.10) persönlich an die Person zur Weitergabe an den Betriebsrat übergeben hatte. Diese Information hatte sie dem Gremium vorenthalten und damit billigend in Kauf genommen, dass der Betriebsrat die dreitägige Frist zur Stellungnahme verpasst. Als das herauskam, rief sie die Polizei. Doch den Beamten wurde klargemacht, dass die Polizei hier fehl am Platz und nicht für arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen zuständig ist.
Was steckt dahinter? Der Betriebsratsvorsitzende, dessen Namen wir zum Schutz seiner Person nicht nennen, liegt seit längerem mit der Geschäftsführung von „Klüh Security“ über Kreuz. Es geht um Konflikte um Einstellungen, Arbeitszeiten und Eingruppierungen. Hauptkonflikt: Der Arbeitgeber legt neuen Bewerbern immer öfter Teilzeitverträge unterhalb der im Tarifvertrag vereinbarten Vollzeitarbeitzeit zur Unterschrift vor, 160 statt 174 Stunden im Monat, was neue Leute kaum ablehnen können. Nun wirft die Geschäftsleitung dem Betriebsratsvorsitzenden plötzlich vor, er habe eine Unterschrift auf einer Anwesenheitsliste gefälscht, so Tarim. Der Vorsitzende streitet das ab, wurde er am Freitag jedoch gekündigt. Doch bei der Entlassung eines Betriebsrats muss die Arbeitnehmervertretung innerhalb von drei Tagen darüber abstimmen. Der Betriebsrat steht mehrheitlich hinter dem bedrängten Kollegen, berief in buchstäblich letzter Minute eine Sondersitzung ein und lehnte die Zustimmung zur beabsichtigen des Betriebsratsvorsitzenden ab. Jetzt muss das Arbeitsgericht entscheiden. Klüh beschäftigt am Düsseldorfer Flughafen über 600 Mitarbeiter* bei der Gepäckabfertigung und der Gebäudesicherung. Das Düsseldorfer Familienunternehmen steht gut da. Rund 50.000 Beschäftigte erwirtschaften in acht Ländern einen Jahresumsatz von 803 Millionen Euro.
„Die Kollegin hat aus unserer Sicht mit dieser Aktion ganz klar Amtsmissbrauch betrieben und nichts mehr im Betriebsrat verloren“, schrieb Özay Tarim in einer Mitteilung an die Belegschaft. Wer sich aktiv und absichtlich gegen die eigenen Kolleginnen und Kollegen stellt, müsse umgehend den Betriebsrat verlassen. Verdi wird diese offene Kampfansage an den Betriebsrat nicht hinnehmen und den Ausschluss dieser Person aus dem Betriebsrat rechtlich überprüfen lassen, kündigt Tarim an.