17. Dezember 2018

Etappensieg für Deliveroo-Betriebsrat: Vertragsbefristung unwirksam

Das Kölner Arbeitsgericht hat Orry M., dem Betriebsrat von Deliveroo in Köln, Recht gegeben und die Befristung seines Arbeitsverhältnisses mit dem Lieferdienst für unwirksam erklärt. Die Kurierfahrer, die bei dem Lieferdienst für bessere Arbeitsbedingungen, unbefristete Verträge und mit zahlreichen Aktionen eine große öffentliche Auferksamkeit erreicht haben, freuen sich über diesen Etappensieg vor Gericht. „Wir haben gewonnen“, lautet die Botschaft auf der Kampagnen-Website Liefern am Limit.

 

Obwohl Orry jetzt unbefristet ist, kündigte Deliveroo an, in Berufung gehen zu wollen. Das Gericht stellte klar, dass „grundsätzlich auch das Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds wirksam befristet sein kann“. In diesem Fall seien die Voraussetzungen für eine sachgrundlose Befristung aber nicht gegeben. Tatsächlich kann ein Arbeitsverhältnis innerhalb von zwei Jahren dreimal sachgrundlos verlängert werden – aber nur, wenn der Vertragsinhalt gleich bleibt. Das war bei Orry nicht der Fall.

 

Orry M. war im Februar zum Betriebsratsvorsitzenden von Deliveroo in Köln gewählt worden. Sein Vertrag lief im Mai aus. Die Rechtslage sei ein schwerwiegendes Hemmnis für die Gründung von Betriebsräten, erklärte Mohamed Boudih, Vorsitzender Gewerkschaft NGG in NRW: „Aufgrund der Befristung können sie jederzeit aus dem Arbeitsverhältnis gedrängt werden.“ „Wir werden nicht aufgeben!“, sagt Orry M.