Im April dieses Jahres sollte Danuta Pussak, Betriebsrätin bei der Firma Piepenbrock Dienstleistungen, aus dem Bundesministerium des Innern (BMI) in ein anderes Objekt versetzt werden. Angeblich störe den Kunden ihre wiederholte Abwesenheit, wenn Danuta ihrer Aufgabe als Betriebsratsmitglied nachgehe, so die Begründung.
Der Berliner Betriebsrat der Firma Piepenbrock hat seine Zustimmung zu dieser Versetzung verweigert. Dennoch wird Danuta die Arbeit in einem anderen Objekt zugewiesen – ohne, dass der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrates vor dem Arbeitsgericht ersetzen lässt. Hier wird also nicht nur ein Betriebsratsmitglied aufgrund seiner Betriebsratsaktivität aus dem Objekt „entsorgt“, sondern auch ganz klar das Mitbestimmungsrecht des gesamten Betriebsratsgremiums missachtet. Sowohl Danuta als auch der Betriebsrat haben Klage gegen die Versetzung vor dem Arbeitsgericht Berlin eingereicht.
Beim Gerichtstermin am 18. Juni traf Danuta vor Ort auf tatkräftige Unterstützung, sowohl aus ihrem eigenen Gremium als auch von Betriebsräten anderer Unternehmen und dem Bezirksvorstandsvorsitzenden der IG BAU Berlin. Der Betriebsrat der Firma Piepenbrock Dienstleistungen und die IG BAU fordern die sofortige Rücknahme der Versetzung und die Wahrung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates.
Quelle: IG BAU