(gk) Luftsicherheitsfachkräfte galten lange Zeit als schwer organisierbar. Der verdi-Gewerkschaftssekretär Özay Tarim hat das Gegenteil bewiesen.
Der Flughafen in Düsseldorf liegt in seinem Zuständigkeitsbereich und ist zu einem bundesweiten Symbol geworden. Seit 2013 streikten die Kötter-Beschäftigten immer wieder. Mit Erfolg: Der Stundenlohn lag damals bei 12,36 Euro, ab 2021 steigt er auf 19,01 Euro.
Und immer wieder versuchte Kötter- Aviation die Arbeitskämpfe zu torpedieren. Unter anderem mit fragwürdigen Klauseln in Arbeitsverträgen: „Im Falle von Arbeitskampfmaßnahmen verpflichtet sich der Arbeitnehmer, an diesen nicht teilzunehmen“. Aber das Recht zu Streiken ist ein Grundrecht und solche Klauseln damit unwirksam. Darauf hatte verdi die 1100 Kötter-Beschäftigten am Düsseldorfer Flughafen aufmerksam gemacht. Anfang März schließlich erschien ein Aushang am schwarzen Brett, in dem Kötter-Aviation Geschäftsführer Peter Lange diese Klausel als „gegenstandslos“ bezeichnete und den Beschäftigten versicherte, „das wir ihr Streikrecht als demokratisches Grundrecht respektieren“.
Doch gegen die Wahrnehmung dieses Grundrechts scheint Kötter Aviation nach wie vor zu intervenieren: Grund für den Gerichtstermin am Arbeitsgericht in Düsseldorf am 20.Dezember war eine Unterlassungsklage, die Kötter gegen Özay Tarim und zwei von ihm verfasste Flugblätter angestrengt hatte. Darin hatte der Gewerkschaftssekretär beschrieben, wie befristete Mitarbeiter unter Druck gesetzt wurden, um einen Streik anlässlich der bundesweiten Entgelttarifverhandlungen Anfang 2019 zu unterlaufen. Seit Anfang 2018 sind 250 Mitarbeiter neu eingestellt worden – zunächst ausgestattet mit einem einjährigen Arbeitsvertrag. “Befristete Beschäftigte machen sich natürlich Sorgen wenn ihnen gesagt wird: falls Du nicht am Streiktag zur Arbeit kommst, würde es negative Folgen für eine Vertragsverlängerung bzw. Entfristung haben”, so Özay Tarim, der von einer “massiven Einschüchterung” spricht.
Immer wieder hatte Kötter versucht, die Arbeit der Gewerkschaft und des Betriebsrates zu behindern.
Zur Lösung des aktuellen Konflikts hatte beim Termin vor dem Düsseldorfer Arbeitsgericht die Gewerkschaft eine Mediation vorgeschlagen. Die Kötter Anwälte gingen darauf zunächst nicht ein. Später sagte Geschäftsführer Lange in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung er könne sich „schon eine Mediation vorstellen, aber die Vorbedingungen müssen Anstand und respektvoller Umgang miteinander sein“. Lange, selbst Kläger, war gar nicht zum Gerichtstermin erschienen. Gegenüber Work-watch erklärte dazu Özay, Tarim: „Wer von Respekt und Anstand spricht, sollte sich eigentlich auch an Tarifverträge und Gesetze halten“.
Gegenüber dem WDR sah Gerichtssprecherin Christiane Schönbohm die Flugblätter von Verdi durch die Meinungsfreiheit gedeckt, zumal sie im Kontext tariflicher Auseinandersetzungen erschienen seien, „in denen der Maßstab möglicherweise ein anderer ist als zu Friedenszeiten“. Voraussichtlich im März wird der nächste Termin vor Gericht sein.