Wegen der Klagewelle gegen die engagierte Betriebsrätin mussten sich die Gerichte in Köln in dieser Woche zweimal mit Egetürk beschäftigen.
Egetürk hat dem Urteil zur zweiten fristlosen Kündigung zu Gunsten der Betriebsrätin widersprochen. Am 18. März 2021 hat das Landesarbeitsgericht entschieden: Abgewiesen.
Am 19. März 2021 erklärte das Arbeitsgericht Köln nach einstündiger Verhandlung zur mittlerweile dritten fristlosen Kündigung:
- a) Auch diese Kündigung ist nicht rechtskräftig.
- b) Egetürk muss die Betriebsrätin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens weiter beschäftigen.
Die Kosten dieser abgeschlossenen Verfahren muss Egetürk tragen.