(gk) Ipsa Vita ist ein kommerzieller Dienstleister, der persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung anbietet. In den Stellenausschreibungen ist die Rede von „Grundpflege“, aber den Pflegemindestlohn will die Geschäftsführung den AssistentInnen nicht zahlen. Die Begründung: Sie seien kein Pflegebetrieb. Absurd? Ja, das ist es. Aber es ist auch eine gesetzlich unzureichend regulierte Grauzone für solche Dienstleister, die sich über die persönlichen Budgets der Assistenznehmerinnen finanzieren. Es handelt sich um eine Boombranche, neue Dienstleister schießen wie Pilze aus dem Boden. Pflegerische Tätigkeiten, in der Pandemie häufig beklatscht, werden auch hier mit prekären Löhnen abgegolten – 50 Cent mehr als den gesetzlichen Mindestlohn erhielten die Assistent*innen von Ipsa Vita.
Sie assistierten einer schwerbehinderten Klientin, die seit einem Schlaganfall im Rollstuhl sitzt, in 24h-Diensten durch den Alltag. Ob Waschen, Anziehen, Essen, auf Toilette gehen, Haare kämmen oder Transport, die Klientin ist rund um die Uhr auf Hilfe angewiesen und die Anforderungen an ihre Assistenz beinhalten umfangreiche pflegerische Tätigkeiten.
Mehrere Beschäftigte von Ipsa Vita haben deshalb den deutlich höheren Pflegemindestlohn eingefordert und wollten einen Betriebsrat gründen. Aber stattdessen wurden sie von ihrem Arbeitgeber vor die Tür gesetzt. Work Watch berichtete und wurde dafür verklagt. Nun klagen die ehemaligen Beschäftigten gegen ihre Kündigung und für den Pflegemindestlohn. Ein Vergleichsangebot der Geschäftsführung, sollten sie auf den Pflegemindestlohn verzichten, haben sie abgelehnt. „Wir wollen das durchsetzen, auch für unsere Kolleginnen und Kollegen“, so eine Sprecherin der sechs AssistenInnen. Unterstützt werden sie dabei von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und dem Unabhängigen Arbeitnehmer*innenvertretung in der Persönlichen Assistenz (UAPA).
Anlässlich mehrerer Prozesse vor dem Arbeitsgericht Köln findet am 1.September um 9:00 Uhr dort eine Kundgebung statt. Kommt und steht den Kolleg*innen zur Seite!
Ort: Arbeitsgericht Köln, Blumenthalstr. 33