26. November 2021

Koalitionsvertrag: BR-Mobbing künftig Offizialdelikt

 

(gk) Ein lange beklagter Mißstand soll nun beseitigt werden: Nach § 119 Betriebsverfassungsgesetz sind Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane bisher ein Antragsdelikt – sie werden nur verfolgt, wenn Betriebsräte oder Gewerkschaften Anzeige erstatten. Laut Ampel-Koalitionsvertrag soll sich das nun ändern: „Die Behinderung der demokratischen Mitbestimmung stufen wir künftig als Offizialdelikt ein“, steht auf Seite 71 im Koalitionsvertrag.

Die jährlichen Anzeigen wegen § 119 BetrVG konnten bisher bundesweit an zwei Händen abgezählt werden, ganz zu schweigen von den letztendlich ergangenen Verurteilungen von Arbeitgebern, die Raritätenwert genießen. Werden sie jetzt als Offizialdelikt eingestuft, müssen die Staatsanwaltschaften gegen Arbeitgeber ermitteln, wenn ihnen z.B. ein Fall der Vereitelung oder Manipulation von Betriebsratwahlen, der Behinderung der Gremienarbeit oder der Bevor- oder Benachteiligung von BR-Mitgliedern aufgrund ihrer Funktion bekannt wird.

Work Watch wird wie bisher mit dafür sorgen, dass die Fälle des Union Busting an die Öffentlichkeit geraten und künftig möglicherweise auch tatsächlich strafrechtlich geahndet werden.

Wir sind gespannt auf die konkrete Ausarbeitung des Gesetzes und seiner Anwendung in der Praxis und werden zeitnah berichten. Sollte die Ankündigung konsequent umgesetzt werden, müssten künftig einige Arbeitgeber hinter Gittern landen, sollten sie ihre aggressive und menschenverachtende Betriebspolitik nicht ändern.