13. Januar 2022

Sixt, Vol. III: Die dritte Kündigung

 

 

(gk) Die Sixt-Geschäftsführung wählte eine Methode, die typisch ist für Union-Buster: Am 23.12.21 erhielten drei Mitarbeiterinnen der Filiale am Düsseldorfer Flughafen erneut eine Kündigung, eine von ihnen schon zum dritten Mal innerhalb weniger Monate. Geruhsame Feiertage waren für die Kolleginnen damit passé. Wegen der anhängigen Kündigungsschutzklagen sind die Kündigungen allerdings noch nicht voll wirksam und die engagierten Kolleginnen können nach wie vor die notwendigen Schritte einer Betriebsratsgründung einleiten. Was sie auch getan haben: Für den 11.1.22 hatten sie für eine Betriebsversammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes eingeladen.

 

Fest steht: Die Frauen lassen sich nicht unterkriegen und wehren sich gegen den international operierenden Autoverleiher, der bisher in allen seinen Filialen die Gründung eines Betriebsrates zu verhindern wusste. “Auf die Unterstützung von verdi können sie bauen”, so der verdi-Gewerkschaftssekretär Özay Tarim. Die Gewerkschaft bereitet einen Strafantrag nach §119 Betriebsverfassungsgesetz vor, der u.a. die Vereitelung von Betriebsratswahlen mit bis zu einem Jahr Freiheitsentzug unter Strafe stellt.  Diesmal, so scheint es, könnten die Union-Buster in der Pullacher Konzernzentrale mit ihrer Verhinderungsstrategie scheitern.

 

Work Watch berichtete bereits mehrfach über das Betriebsratsmobbing, das die Konzernzentrale auch am Frankfurter Flughafen betreibt. Zu den aktuellen Entwicklungen siehe auch den Zeitungsartikel in der Rheinischen Post vom 11.1.2022.