Die Kündigungen von drei Beschäftigten des Essenslieferanten Gorillas wegen Beteiligung an einem sogenannten „wilden Streik“ sind wirksam. Die Klage der Betroffenen dagegen vor dem Berliner Arbeitsgericht ist gescheitert, schreibt Peter Nowak in der “Direkten Aktion” über den Prozess am 6. April und erklärt, warum das etwas mit dem restriktiven deutschen Streikrecht zu tun hat.