Gute Neuigkeiten: Kritik am Arbeitgeber ist erlaubt, auch wenn sie scharf und polemisch ist. Die Meinungsfreiheit des Grundgesetzes gilt ausdrücklich auch im Verhältnis Betriebsrat und Arbeitgeber. Der Betriebsrat darf seine Kritik auch in einem Rundschreiben an die Belegschaft formulieren – so das LAG Köln.
Hier geht es zum Artikel des bund-verlages.
Hier der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln