Wir finden, das ist eine lobende Erwähnung wert – die bundesweite Tageszeitung Neues Deutschland hat im August mehrere Beiträge zum Thema Bossing & Betriebsratsmobbing veröffentlicht:
Behinderung von Belegschaften: Straffreiheit für Arbeitgeber:
Angriffe auf organisierte Beschäftigte werden selten angezeigt, Anklage wurde zuletzt nie erhoben. Ein einziger Strafantrag wegen des Verstoßes gegen Paragraf 119 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sei 2023 bisher in Berlin eingegangen. Das schildert Oberstaatsanwalt Thomas Gritscher im Gespräch mit »nd«: »Es geht dabei um eine Tochtergesellschaft einer Online-Bank, die ein Betriebsratsmitglied unter Druck gesetzt beziehungsweise in seiner Arbeit gestört haben soll.«
Keine Priorität für Betriebsräte:
Die Bundesregierung wollte eigentlich mehr Schutz für betriebliche Mitbestimmung, aber das Projekt liegt auf Eis. Vor zwei Jahren versprach die rot-grün-gelbe Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag, die betriebliche Mitbestimmung stärker zu schützen. Mit einer neuen Regelung sollte gegen Unternehmer, die Arbeit oder Gründung von Betriebsräten behindern, auch nach einer anonymen Anzeige ermittelt werden können. Damit hat die Koalition eine wichtige Forderung der Gewerkschaften aufgegriffen.
Doch aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Partei Die Linke geht hervor, dass die Ampel-Parteien noch nichts unternommen haben, um ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen.
Enrique van Uffelen über fehlenden Gewerkschaftsdruck. In diesem Land tobt der Klassenkampf – aber unter denkbar schlechten Bedingungen für Arbeiter*innen. Zwar hat die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, die Arbeit der Betriebsräte besser schützen zu wollen. Doch bis heute hat die Koalition keinen nennenswerten Schritt in diese Richtung getan. Dabei geht es nur darum, besser ahnden zu können, was von Kapitalseite schon jetzt rechtswidriger Weise unternommen wird, um gewerkschaftliche Mitbestimmung zu unterbinden. Das Kapital ist in diesem Land dagegen bestens aufgestellt. So gut, dass selbst die handzahme Forderung der Gewerkschaften, die Behinderung der Mitbestimmung besser bestrafen zu können, der Bundesregierung keine besondere Priorität wert ist. Ein Zusammenhang mit dem schlechten Stand der organisierten Arbeiter*innenbewegung, die um jeden Tarifabschluss und jedes Mitglied ringen muss, liegt nahe. Das verweist darauf, dass die Gewerkschaften wenig zu verlieren haben und in doppelter Hinsicht gewinnen können, würden sie in Konfrontation gehen: mehr Schutz für ihre Betriebsräte und neue Mitglieder.