(gk) Das Landesarbeitsgericht in Frankfurt hatte am 28.August kaum das Urteil verkündet und die Entscheidung des Arbeitsgerichts bestätigt, nämlich das Hausverbot als nicht rechtmäßig erachtet, da flatterte schon das nächste Hausverbot für den amtierenden Betriebsratsvorsitzenden ins Haus und wurde bei Gate Gourmet auch betriebsöffentlich gemacht (siehe Bild). Diesmal wegen eines Strafverfahrens, das noch anhängig und gerichtlich noch nicht entschieden sei. Dabei geht es um eine Lappalie: Dem BR-Vorsitzenden wird vorgeworfen, unberechtigterweise in Gegenwart des Arbeitgebers einen Stempel benutzt zu haben, um damit einen Betriebsratsbeschluss zu beglaubigen.
Mehr als 80 Unterstützer:innen hatten den Betriebsratsvorsitzenden zum Gerichtstermin begleitet, wie die Rote Fahne berichtet. Die Rechtsvertreterin von Gate Gourmet, Kathrin Bürger von der Rechtsanwaltsgesellschaft Advant Beiten, habe schon vor Gericht deutlich gemacht, dass sich der Konzern “auch nicht an das Urteil des Landgerichts halten will”. Also müsse “die Aufhebung des Hausverbots weiter erkämpft werden”, schreibt die Rote Fahne. Gate Gourmet ist eine Tochtergesellschaft der gategroup Holding, ein international tätiger Caterer mit mehr als 28.000 Beschäfitgten, unter anderem tätig für die Fluggesellschaften Lufthansa und Emirates.
Seit dem Verkauf der früheren Lufthansa-Tochter an verschiedene Finanzinvestoren kommt es immer wieder zum Streit wegen Lohnabrechnungen, Arbeitszeit-Erfassung und Betriebsrenten.