Bayern-Wahl und BR-Mobbing
(gk)Wer auf Arbeitnehmerrechte setzt, sollte sich bei der Landtagswahl in Bayern gut überlegen, wo er sein Kreuz macht. Denn die amtierende Landesregierung hat offensichtlich kein Problem damit, dass die Geschäftsführung eines Unternehmens, das in öffentlichem Besitz ist, eine berüchtigte Rechtsanwaltskanzlei wie Schreiner & Partner beauftragt, um gegen Betriebsräte vorzugehen, die sich für die Interessen ihrer Beschäftigten einsetzen.
So geschehen am Nürnberger Flughafen , der zur Hälfte der Stadt und zur anderen Hälfte dem Freistaat gehört. Dort wurde mit Hilfe dieser Kanzlei ein Betriebsratsmitglied nach 30-jähriger Betriebszugehörigkeit gekündigt. Er hatte u.a. vergebens darauf aufmerksam gemacht, dass im Unternehmen die verpflichtenden Gefährdungsbeurteilungen zur psychischen Gesundheit fehlen . Der Arbeitgeber hat dies ignoriert. Als der Kollege sich deswegen an das Gewerbeaufsichtsamt wendete, ging die Geschäftsführung gegen ihn vor.
Work Watch intervenierte 2022, schrieb die Geschäftsführung und mehrere Mitglieder des Aufsichtsrates an, wies auch nochmal auf die Rolle der umstrittenen Anwaltskanzlei in anderen Fällen des Betriebsrats-Mobbing hin. „Die Einhaltung arbeits- und betriebsverfassungsrechtlicher Vorschriften hat für den Freistaat Bayern als Gesellschafter selbstverständlich hohe Bedeutung“, schrieb daraufhin das bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat zurück. Man habe, so das Ministerium, die Eingabe an die „operativ zuständige Geschäftsführung“ der Flughafen GmbH weitergeleitet. Ein ähnlich lautendes Schreiben kam vom Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Work Watch werde zeitnah eine Antwort erhalten.
Die kam tatsächlich wenige Tage später, war aber völlig unergiebig, wegen des „laufenden Gerichtsverfahrens“ und aus „datenschutzrechtlichgen Gründen“ könne man keine Auskunft erteilen, so die Geschäftsführung.
Sowohl die Aufsichtsratsmitglieder als auch die Geschäftsführung haben es sich hier ziemlich einfach gemacht. Immerhin sind die Folgen des Betriebsratsmobbing mittlerweile durch viele journalistische und wissenschaftliche Publikationen bekannt: Es führt häufig zu schwersten Beeinträchtigungen der körperlichen und seelischen Gesundheit, von Schlaflosigkeit bis hin zu Herz- und Kreislauferkrankungen. Abgesehen davon stellt dieses Vorgehen eine Missachtung und häufig einen Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz dar, was in Betrieben der öffentlichen Hand besonders anrüchig ist. Nicht zuletzt wurden hier Steuermittel eingesetzt, um mit Hilfe von Anwälten, die für ihr Betriebsrats-Mobbing bundesweit bekannt sind, die gesetzlich verbriefte Mitbestimmung am Arbeitsplatz zu verhindern. Dass dieses verwerfliche Handeln auch noch von Vertretern der Landesregierung geduldet wird, sollte Konsequenzen haben – wenn nicht juristisch, dann wenigstens an der Wahlurne.