Lidl Herne hat sich die nächste Klatsche vor Gericht eingehandelt bei seinen zahlreichen Versuchen, Betriebsräte aus dem Amt und aus dem Arbeitsverhältnis zu drücken. Immer wieder haben Mitarbeiter*innen dagegen protestiert. Ver.di berichtet über den Ausgang des letzten Prozesses vor dem LAG Hamm:
LAG Hamm bestätigt:
Kündigung gegen Herner Lidl–Betriebsrat
unrechtmäßig
Herne, 30.08.2024
„Nun haben wir es schwarz auf weiß: Die Kündigung des
ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden im Lidl Lager Herne
entbehrte jeglicher Grundlage,“ so Azad Tarhan, zuständiger
Gewerkschaftssekretär. Das Landesarbeitsgericht Hamm hat
alle drei aufgeführten Scheinbegründungen des Arbeitgebers
zurückgewiesen. Auch eine Revision wird vom Gericht aus-
geschlossen.
„Das bestätigt unsere Sicht auf die Vorgänge im Lidl Lager:
Beschwerden, Abmahnungen und Kündigungen gegen Be-
triebsratsmitglieder oder Versetzungen in unliebsame
Schichten oder Abteilungen dienen einzig dem Zweck, die
Kolleginnen und Kollegen mürbe zu machen.“ Solches Vor-
gehen wird als Union–Busting bezeichnet, was nichts ande-
res meint als die systematische Bekämpfung von kritischen
Betriebsräten und Gewerkschaften.
„Dass die Kündigung des Betriebsratsmitglieds damit für null
und nichtig erklärt wurde, ist ein großer Erfolg. Voraussicht-
lich wird der Arbeitgeber allerdings neue Kündigungsgründe
erfinden. Das zeigt, wie wichtig es ist, eine starke Gewerk-
schaft im Rücken zu haben. Wir stehen an der Seite der Kol-
leginnen und Kollegen und beraten in solchen Fällen.“
Kündigung gegen Herner Lidl–Betriebsrat
unrechtmäßig
Herne, 30.08.2024
„Nun haben wir es schwarz auf weiß: Die Kündigung des
ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden im Lidl Lager Herne
entbehrte jeglicher Grundlage,“ so Azad Tarhan, zuständiger
Gewerkschaftssekretär. Das Landesarbeitsgericht Hamm hat
alle drei aufgeführten Scheinbegründungen des Arbeitgebers
zurückgewiesen. Auch eine Revision wird vom Gericht aus-
geschlossen.
„Das bestätigt unsere Sicht auf die Vorgänge im Lidl Lager:
Beschwerden, Abmahnungen und Kündigungen gegen Be-
triebsratsmitglieder oder Versetzungen in unliebsame
Schichten oder Abteilungen dienen einzig dem Zweck, die
Kolleginnen und Kollegen mürbe zu machen.“ Solches Vor-
gehen wird als Union–Busting bezeichnet, was nichts ande-
res meint als die systematische Bekämpfung von kritischen
Betriebsräten und Gewerkschaften.
„Dass die Kündigung des Betriebsratsmitglieds damit für null
und nichtig erklärt wurde, ist ein großer Erfolg. Voraussicht-
lich wird der Arbeitgeber allerdings neue Kündigungsgründe
erfinden. Das zeigt, wie wichtig es ist, eine starke Gewerk-
schaft im Rücken zu haben. Wir stehen an der Seite der Kol-
leginnen und Kollegen und beraten in solchen Fällen.“
Wir gratulieren den Kolleg*innen sehr herzlich!!