19. August 2024

TK MAXX im Landesarbeitsgericht Nürnberg

Seit Jahren verfolgt der Weltkonzern TK MAXX die ehemalige Betriebsratsvorsitzende M. in der Filiale Aschaffenburg mit Bossing: Abmahnungen, Kündigungen, ehrverletzende Behauptungen sind an der Tagesordnung.
Im Februar dieses Jahres fand das Vorgehen des Unternehmens in seiner Aschaffenburger Filiale nicht nur Gnade, sondern sogar Unterstützung beim örtlichen Arbeitsgericht: Der Vorsitzende Richter winkte die fristlose Kündigung der Kollegin durch, weil sie als örtliche Betriebsrätin im Gesamtbetriebsrat dafür geworben habe, dem Konzern die Zustimmung zur Personaleinsatzplanung zu verweigern, solle das Unternehmen weiterhin die geforderten höheren Löhne für langjährig Beschäftigte ablehnen. Dieses sogenannte “Kopplungsgeschäft” gehört üblicherweise zum Instrumentarium jedes halbwegs wachen Betriebsratsgremiums, um Interessen der Belegschaft durchzusetzen. Das Arbeitsgericht Aschaffenburg bewertete dieses Instrument hingegen als groben und vorsätzlichen Verstoß gegen ihre Rücksichtnahmepflichten gegen ihren Arbeitgeber und meinte auch, dass bereits der Vorschlag, die Personaleinsatzplanung nicht zu genehmigen, zur fristlosen Kündigung berechtige.

Nun wird das Landesarbeitsgericht Nürnberg die Berufungsklage der Kollegin gegen TK MAXX (TJX Deutschland Ltd. & Co. KG) verhandeln.
Bitte unterstützt die Kollegin durch Eure Teilnahme!
Mittwoch, 9. Oktober, 13:30 im LAG Nürnberg, Roonstr. 20, Raum 416.