7. März 2025

Scania: Kündigung von Betriebsrat vom Gericht abgewiesen

[DGB-Kampagne] Stop Union BustingDie Scania Deutschland GmbH, eine VW-Tochter,  organisiert Vertrieb und Service Netz für diese LKW-Sparte in Deutschland. Im Dezember 2023 wurde zwei Betriebsratmitgliedern (zuständig für die Standorte Bochum, Kerpen, Lüdenscheid, Köln, Aachen, Bielefeld, Münster und Osnabrück) fristlos gekündigt, der Betriebsrat hatte diesen Kündigungen widersprochen.

Der erste Kollege hatte das Verfahren sowohl in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht Bochum als auch in letzter Instanz im November 2024 vor dem LAG Hamm gewonnen und arbeitet wieder. Bei dem zweiten von der Arbeit freigestellten Betriebsrat fand am 06.03.2025 vor dem Arbeitsgericht Bochum ein öffentliches Beschlussverfahren statt. Das Verfahren hat der Kollege im Beisein von 30 Zuschauer*innen gewonnen!

Wie ist der Termin abgelaufen und was waren die Vorwürfe des Arbeitgebers?

Neben einem hauptamtlichen Kollegen der IG Metall” (so berichtet eine Zuschauerin) “und mir als ehrenamtlicher Vertreterin der Ver.di Linken war auch der Vorsitzende des Gesamt-Betriebsrats aus Nürnberg extra angereist. Des Weiteren waren 10 geladene Zeug*innen aus dem BR anwesend, darunter auch BR-Mitglied K., der im Nov. 2024 seine Kündigungsschutzklage vor dem LAG Hamm gewonnen hat.

Der Vorwurf, der der Verdachts-Kündigung zu Grunde liegt, ist, dass BR-Mitglied R. ein Fahrzeug verkauft habe, das nicht in seinem Zuständigkeitsbereich lag (sondern in dem seines Kollegen K.) und für das er nachträglich eine Verkäufer-Provision iHv 900,-€ eingetragen habe. Dies erfolgte im Einvernehmen mit dem direkten Vorgesetzten. Kollege K. hatte keine Provision für den Fahrzeugverkauf erhalten.

Trotzdem wurde R. Vorteilsnahme und versuchte Täuschung vorgeworfen.

Der Richter fragte die Vertreter von Scania mehrfach, was für ein konkreter Schaden denn überhaupt entstanden sei. Fazit: Keiner. Denn es wurden ja keine zwei Provisionen ausgezahlt. Im Zweifel, so der Richter, habe es sich also lediglich um ein Missverständnis gehandelt.

Zusätzlich zur außerordentlichen erhielt der Kollegen R. auch eine ordentliche Kündigung. Als grobe Pflichtverletzung sei zu werten, so die Begründung, dass R. den Lebensgefährten eines Großkunden bevorteilt habe. Auch dieser Vorwurf ließ sich nicht halten.

Nach einstündiger Verhandlung zog sich das Gericht zur Beratung zurück. Nach weiteren 20 Minuten teilte das Gericht mit, dass der Antrag entscheidungsreif sei und deshalb auf die Zeugenvernehmungen verzichtet werde. Beide Kündigungen wurden abgewiesen.

Wir danken für diesen Bericht und gratulieren den beiden BR-Mitgliedern herzlich! Sie werden ihre aktive BR-Arbeit dadurch gestärkt fortsetzen können.