Ganz nach dem Grundsatz “Uns interessiert nicht, wenn wir vor Gericht verlieren – wir wollen die Leute mürbe machen”, provoziert Scania die nächsten Gerichtsverhandlungen in seinem Kampf gegen aktive Betriebsräte:
Am Montag, den 17.03.2025 um 11:00 Uhr Saal A 1.01 und am Montag, den 31.03.2025 um 09:40 Saal A 1.01 finden weitere Kammertermine vor dem Arbeitsgericht Bochum statt.
Bei den beiden Terminen geht es unter anderem um ausstehende Lohn(fort)zahlungen, die der Kollege Herr K. seit der Wiederbeschäftigung im Dezember 2024 nach der gescheiterten Kündigung einklagen musste (tariflich und arbeitsvertraglich vereinbarte Sonderzahlungen, Urlaubsanspruch, ausstehende Provisionsansprüche). Bereits im letzten Jahr und zuletzt im Februar 2025 fanden diverse Kammertermine statt, unter anderem zum ausstehendem Urlaubs- und Weihnachtsgeld und weiteren ausstehenden Zahlungen.
Sämtliche Klagen wurden bisher von den betroffenen Kollegen entweder gewonnen oder man konnte sich gütlich einigen.
Auch wenn die aktuellen Kammertermine persönliche Lohnzahlungen (Provisionen machen den Großteil des Gehalts aus) zum Thema haben, muss davon ausgegangen werden, dass es nicht nur um den Kollegen K., sondern um seine Funktion als Betriebsrat geht – auch zu diesen Terminen ist daher solidarische Unterstützung (erneut) erwünscht!