Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gibt Auskunft und Ratschläge und ist auch mit Hilfestellungen dabei, wenn Diskriminierungen (Mobbing) nach dem AGG vorliegen. Hier der direkte Kontakt. Bossing als Methode von Unternehmen, sich mißliebiger Beschäftiger und kritischer Betriebsräte zu entledigen, fällt nicht unter das AGG!