16. Oktober 2012

Mondi: Arbeitsunfall ohne Entschädigung?

Mondi ist ein Weltkonzern. 23.000 Beschäftigte machen Papiere und Verpackungen verschiedenster Art, die Leitung hat ihren Hauptsitz in Wien und kauft sich gerne neue Firmen ins Imperium. So auch die Firma “Schleipen & Erkens GmbH” in Jülich-Koslar, unweit von Aachen, die er 2006 unter seine Fittiche nahm. Just in dieser Zeit des Übergangs zwischen Alt- und Neueigentümer geschah in den dortigen Produktionshallen ein schrecklicher, blutiger, fast tödlicher Unfall. Er hat nicht nur für den damals schwerst verletzten Emir Imamovic Folgen bis heute. Sein Fall könnte allerdings Bedeutung für viele haben. Denn es geht um ein grundsätzliches Problem: Warum müssen Arbeitgeber  keine Entschädigung an Unfallopfer in ihrem Betrieb zahlen, selbst wenn sie den Arbeitsunfall durch mangelnde Sicherheitsvorschriften verschuldet haben?

 

Um es gleich vorwegzunehmen. Die Akten des Rechtsfalles Imamomic gegen Mondi sind in Deutschland geschlossen. Seit Mai 2012, als das Bundesarbeitsgericht eine letzte Beschwerde des Unfallopfers abgewiesen hat. Vielleicht wird die Akte noch einmal in Straßburg geöffnet, vor dem Europäischen Gerichtshof – eine Klage ist angedacht, allerdings sehr teuer. Oder vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Letzere Instanz hat der um Arbeitsfähigkeit und Gesundheit gebrachte Imamovic bereits angerufen, das Verfahren läuft. Zu hoffen ist, dass er dort Unterstützung findet; denn wenn schon nicht das bislang gesprochene Recht in Deutschland auf seiner Seite steht – Moral und Mitgefühl tun es allemal.

 

An jenem 19. August 2006 säuberte Emir Imamomic, Familienvater, 2 Kinder, 1 Häuschen, 36 Jahre alt, aufgewachsen in Jülich, gelernter Möbelfachverkäufer, seine Maschine. Es ist Samstag, da wird die Maschine immer gesäubert. Es handelt sich um eine Art Druckmaschine mit 5 Walzen, 2 Tonnen schwer, Rotationsgeschwindigkeit der Walzen 280 Meter pro Minute, der Einzugsspalt zwischen den beiden Walzen variiert zwischen vier Zentimeter und Millimeter-Bruchteilen. Papier und Plastik wird von der Maschine bedruckt, mit flüssigem Silikon, als Zwischenlage zwischen Schinkenscheiben zum Beispiel.

 

Imamovic gerät in die Maschine und wird von ihr regelrecht gehäutet, als er zwischen die Walzen drei und vier kommt. Sein Rückgrat bricht an drei Stellen, alle Gesichtsknochen, der rechte Arm und die rechte Schulter werden zerquetscht. Kollegen ziehen ihn wie ein Haufen gepresstes Fleisch aus der Maschine. Die Polizei wird nicht gerufen, die Berufsgenossenschaft kommt erst zwei Tage später in den Betrieb, das Amt für Unfallschutz nach einem halben Jahr. Emir Imamovic liegt vier Wochen im künstlichen Koma. Bis heute leidet er unter dem Unfall, er muss häufig ins Krankenhaus, häufig zu Rehabilitationen, häufig hat er Schmerzen. Aber er lebt, seine Familie ist bei ihm, er kämpft um Schmerzensgeld. Seit sechs Jahren erfolglos.

 

Was genau, sekundengenau, an jenem 19. August geschah, hat kein deutsches Gericht je aufgeklärt. Und das ist der erste Skandal nach dem Unfall. Zwei Gründe sind ausschlaggebend für die gerichtlichen Weigerungen, Licht in diese dunklen und schrecklichen Sekunden zu bringen. Zwei unterschiedliche Gerichte hatten jeweils den ihrigen, um sich dem Fall gerade nicht sekundengenau widmen zu müssen. Das Amtsgericht Jülich, das sich in einem Strafverfahren zuerst mit der Sache befasste, und das Arbeitsgericht Aachen, das Schmerzensgeldforderungen gegen den Arbeitgeber prüfte.

 

Das Strafverfahren ging als erstes zuende und zwar ohne rechtliche Prüfung der zahlreichen Zeugenaussagen, weil der zuständige Strafrichter behauptete, an der Aufklärung des Unfallhergangs bestehe kein öffentliches Interesse. Der Strafrichter, der zweieinhalb Jahre später, im Juli 2011, in den Ruhestand ging, hörte mit dieser Begründung keinen der 17 Zeugen an, obwohl ein Teil von ihnen heftige Vorwürfe wegen der Arbeitsanweisungen zum Reinigen der Maschine erhoben hatte; sie hätte früher oder später zu einem solchen Unfall führen müssen. Diese Zeugen sagten ebenso wie der Betroffene aus, die Maschine werde immer auf dieselbe Weise wöchentlich gereinigt. Zuerst würde mit einem Lappen weggewischt, was leicht an Silikonresten und Schmutz von den Walzen zu entfernen sei. Dann würde mit einem Schleifbock per Hand die Walze abgeschliffen, auf der sich das meiste Silikon absetzt und dort aushärtet. Dabei müsse die Walze laufen und deshalb sei die Sache schon immer höchst gefährlich. Aber der Strafrichter hörte sie nicht an; er hörte den Geschädigten nicht an, verzichtete auf die Aussage des Angeschuldigten und stellte stattdessen ohne mündliche Verhandlung am 10.11. 2009 das Verfahren endgültig und unanfechtbar ein. Der Angeklagte musste 5.000 Euro an den Geschädigten zahlen. Für einen halben Tod erschreckend wenig.

 

Emir Imamovic selber stimmte der Einstellung nicht zu, aber sein Votum war nicht von Belang, er war “nur” Opfer, kein Prozessbeteiligter. Ganz anders natürlich der Angeklagte, der damalige Produktionsleiter der Firma. Er stimmte der Einstellung zu. Seine Firma wird ihn nicht davon abgehalten haben. Auch wenn sie nicht als mögliche Verantwortliche angeklagt war.

 

Das Altunternehmen, vertreten durch seinen Chef, des zum Unfallzeitpunkt dort tätigen Betriebsleiters, musste sich also strafrechtlich für möglicherweise gesundheitsgefährdende Arbeitsanweisungen nicht verantworten. Der neue Eigentümer, Mondi, Rechtsnachfolger des alten Eigentümers, auch nicht. Man hätte sich ja vielleicht trotzdem an einen Tisch setzen können, die Unternehmen hätten sich ein angemessenes Schmerzensgeld für Imamovic teilen können – aber dazu kam es nicht. Obwohl man sich noch sehr nahe stand, denn der ehemalige Betriebsleiter hatte sich nach dem Verkauf der “Schleipen & Erkens GmbH” an den Mondi-Konzern mit einem Teil der Maschinen des Alteigentümers selbständig gemacht, auf demselben Firmengelände. Aber das miteinander so eng verbundene unternehmerische Interesse von Mondi und dem ehemaligen Betriebsleiter hat offensichtlich nicht das gemeinsame Interesse befördert, für diesen Unfall mit ein paar Hunderttausend Euro Schmerzensgeld gerade zu stehen.

 

Erstaunlicher schon, dass die Staatsanwaltschaft der Einstellung zustimmte. Obwohl sie doch die Anklageschrift verfasst und eingereicht und mindestens eine fahrlässige Körperverletzung für erwiesen angesehen hatte. Warum stimmte die Staatsanwaltschaft zu? Nun ja, viele Verfahren werden eingestellt, die Gerichte sind überlastet, jeder Vergleich spart Arbeit. Emir Imamovic wäre an der Weigerung, den Unfall aufzuklären, fast zerbrochen.

 

Ein gutes halbes Jahr nach der Einstellung des Strafverfahrens, am 1. Juli 2010, urteilt das Arbeitsgericht Aachen, für den Unfall müsse der Arbeitgeber nicht haften. So etwas sei nach den gesetzlichen Vorgaben nicht vorgesehen. Eine Haftung trete (anders als bei normal Sterblichen) nur ein, wenn der Unternehmer den Unfall “vorsätzlich” herbeigeführt habe. Das sehe das sogenante “Haftungsprivileg” (Sozialgesetzbuch VII, § 104) vor. Schon die Tatsache, dass das Amtsgericht Jülich das Strafverfahren eingestellt habe, sei ein Hinweis darauf, dass Vorsatz ausgeschlossen werden könne. Der zuständige Arbeitsrichter in Aachen hat deshalb vor seiner Entscheidung keinen Zeugen einzigen angehört. Er entschied “nach Aktenlage”.

 

Was also wirklich am Unfalltag geschehen war, blieb offen. Hatte Emir Imamovic gegen die Vorschriften, gegen die Regeln und gegen die übliche Praxis eigenmächtig und fahrlässig die Druckmaschine gereinigt – wie es die beklagte Firma und ihre Zeugen behaupteten. Oder hatte er genau das getan, was alle immer taten, nämlich bei laufender Maschine mit dem Handschleifgerät das Silikon von der Walze geschliffen und dabei das Pech gehabt, was auch jemand anderen hätte ereilen können – wie es Imamovic selber und die Zeugen sagten, die seine Aussage stützten? Das sei im Grunde egal, erklärte das Arbeitsgericht. Denn wichtig sei nur, ob der Unternehmer mit seinen Arbeitsanweisungen vorsätzlich den Unfall inklusive aller Folgen herbeigeführt habe. Das Arbeitsgericht Aachen verneinte einen solchen Vorsatz. Wobei anzumerken ist, dass es die Zeugenaussagen einfach übersah, die geschildert hatten, es seit jeher üblich gewesen, die Druckmaschine bei laufenden Walzen zu schleifen. Ob diese Praxis “nur” fahrlässig war oder damit sogar “vorsätzlich” ein Unfall herbeigeführt werden konnte, wäre sicherlich eine gerichtliche Prüfung wert gewesen. Das Arbeitsgericht Aachen drückte sich an dieser Stelle.

 

Das Landgericht Köln erledigte diese Aufgabe in der Berufungsverhandlung. Aber es bestätigte das Arbeitsgericht Aachen. Man könne nicht beweisen, dass der Arbeitgeber willentlich und bewusst auch die konkreten Unfallfolgen beabsichtigt hätte, unter denen Emir Imamomic bis heute leidet. Denn nur wenn der Arbeitgeber billigend in Kauf genommen, ja sogar angestrebt hätte, das Imamovic diesen Unfall nur halbtot überleben würde, könne von Vorsatz die Rede sein. So lege es das Gesetz fest, so laute die herrschende Rechtsprechung.

 

Wie wahr. Wie absurd. Wie ungerecht.

 

In diesem für Recht erklärten Unrecht liegt der zweite Skandal des Falles Emir Imamovic. Denn wie sieht die Realität in anderen Lebensbereichen aus? Wer fahrlässig einem anderen Schaden zufügt, weil er einen Fußgänger mit dem Auto anfährt, weil er seinen Gehweg vor dem eigenen Haus nicht streut und ein Passant ausrutscht oder er einen Bekannter im Schwimmbad schubst und der sich den Kopf aufschlägt, der haftet sehr wohl und wenn er Pech hat, bis an sein Lebensende. Doch ein Arbeitgeber, der fahrlässig Unfallverhütungsvorschriften außer Acht lässt, umgeht oder umgehen lässt oder duldet, dass sie umgangen werden, haftet nicht für die Folgen.

 

Arbeitgeber, Gesetzgeber und Gerichte argumentieren, ein Unfallopfer erhalte ja Unfallrente. Darüberhinaus gehende Zahlungen würden “den Betriebsfrieden stören”. Was soll das heißen? Vermuten die Richter, dass die Mitarbeiter eines Unfallopfers Krawall schlagen, wenn ihr Kollege ein Schmerzensgeld für einen erlittenen Unfallschaden erhält? Vermuten sie, das Schmerzensgeld werde Simulanten produzieren? Unterstellen sie also, jeder Prolet werde sich die Hand zerquetschen lassen, um sich schmerzensgeldgesättigt einen schönen Lenz zu machen? Absurd, wie gesagt, aber so urteilt bis heute die Rechtsprechung.

 

Gesetzgeber und Gerichte stellen mit dem “Haftungsprivileg” (so tatsächlich die Bezeichnung für dieses begünstigende Sonderrecht) Arbeitgebern einen Freibrief für Schludrigkeit im Umgang mit Arbeitssicherheitsvorschriften im Betrieb aus. Das ist im Ergebnis finsteres Mittelalter. Dem Leibeigenen wurde auch kein Pfennig gezahlt, wenn das Pferd des Gutsbesitzers ihm die Knochen zertrümmerte. Die abstruse Idee, der Betrieb sei ein rechtsfreierer Raum als die sonstige Welt, prägt bis heute den Arbeitsalltag, wenn es um Unfälle geht, die durch den Arbeitgeber oder seine von ihm bestellten Vorgesetzten verschuldet sind.

 

Darunter zu leiden hat das Unfallopfer. Ja, Emir Imamovic erhält eine Unfallrente. Aber für die dauerhaften Schäden, die er durch diesen Unfall davon getragen hat, bekommt er keinerlei Ersatzleistungen. Keine Kompensation für die Arbeitsunfähigkeit und die Bewegungseinschränkungen, denen er zeitlebens unterworfen ist. Ob der Petitionsausschuss des Bundestages gegen diesen Rechtsschutz für unternehmerische Unfallverursacher im Falle Emir Imamovic Stellung nimmt?

 

Das Landgericht Köln hatte in seinem Urteil leise Kritik am Weltunternehmen Mondi formuliert, durch die Blume. Man hätte es für “angemessener gehalten, diesen Rechtsstreit durch einen Vergleich zu beenden”. Aber Mondi hat eine angemessene Kulanzzahlung zugunsten von Emir Imamovic nicht leisten wollen. Stattdessen hat der Konzern-Anwalt Emir Imamovic wegen zweier Nachfragen, mit denen er bei Mondi vorstellig geworden war, einen Brief geschrieben: “Weitergehende Kontakte sind nicht gewünscht. Ich darf Sie nochmals eindringlich bitten, dieser Weisung zu folgen.”