Die Mülheimer Stadtmarketing und Tourismus GmbH, MST wollte einen unbequemen Betriebsrat fristlos feuern. Sie hatte Sven R. vom Dienst freigestellt. Mittlerweile hat er acht Abmahnungen in seiner Personalakte, u.a. weil er eine Raucherpause einlegte. Das Arbeitsgericht Oberhausen ließ keinen Zweifel daran, dass es die Abmahnungen für nicht stichhaltig hält, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen. Hier der ausführlicher Bericht in der WAZ.