Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen gab jetzt der Betriebsrätin Recht und wies den Antrag auf außerordentliche fristlose Kündigung durch die Cura-Geschäftsleitung zurück. Unhaltbar sind nun auch die Vorwürfe des Arbeitgebers, die langjährige Mitarbeiterin des Seniorenzentrum habe schwere Dienstpflichtverletzungen begangen. Das Gericht sah es vielmehr als erwiesen an, dass die Pflegerin aufgrund der maroden Rufanlagentechnik nach dem Verschwinden eines dementen Bewohners in der Nacht auf den 24. März vergangenen Jahres nicht erreichbar gewesen sei. Der Betriebsrat sieht einer möglichen Beschwerde des Arbeitgebers vor dem Landesarbeitsgericht mit Gelassenheit entgegen.