(gk) Als „abwegig“ bezeichnete die Vorsitzende Richterin bei der Verhandlung vor dem Arbeitsgereicht Wiesbaden am 8.3.2016 die Kündigung der ehemaligen Betriebsrätin des weltweit operierenden Pharmakonzerns, der im hessischen Limburg seine deutsche Niederlassung unterhält. Als Grund für die Kündigung der Betriebsrätin hatte der Anwalt des Konzerns, RA Weller, „Prozessbetrug“ angeführt. Unter anderem soll sie vorgespiegelt haben, dass sie Mitglied einer DGB-Gewerkschaft sei und sie hätte als ehemalige Betriebsratsvorsitzende in den unzähligen Gerichtsverfahren mit dem Konzern immer wieder Dinge „ins Blaue hinein“ behauptet. (work watch berichtete)
Die Richterin wies darauf hin, dass der Betriebsrat, der der Kündigung zugestimmt hatte, maßgeblich durch die äußerst fragwürdige rechtliche Stellungnahme der Anwaltskanzlei Heuking, Kühn, Lüer, Wojtek beeinflusst worden sei und die Kündigung auch an der fehlerhaften Betriebsratsanhörung scheitern könnte. Das Arbeitsgericht hat die Kündigung daher für unwirksam erklärt. (Arbeitsgericht Wiesbaden 8.3.2016, Az.: 12 CA 563/15)
In einer E-Mail an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Außendienstes, die work-watch zugespielt wurde, bedauerte der Mundipharma-Geschäftsführer Dietmar Leitner das Urteil und kündigte an, ggf. Berufung einzulegen. “Vorerst kehrt [Name der Mitarbeiterin] ins Unternehmen zurück und übernimmt ihre Aufgaben sowie ihr Amt als Mitglied des Betriebsrates”, so Leitner. Die Differenzen zwischen ihr und der Geschäftsleitung seien “damit nicht ausgeräumt”, teilt er den Kolleginnen und Kollegen der zurückgekehrten Mitarbeiterin mit. Es sei ihm aber wichtig, dass sie “selbstverständlich einen respektvollen Umgang erwarten kann.” Diese Auseinandersetzug solle “nicht in unsere tägliche Arbeit hineinwirken und uns auch nicht von unseren ehrgeizigen Zielen für 2016 ablenken.”
Tjark Menssen, Rechtsanwalt der gekündigten Betriebsrätin zeigte sich zufrieden sowohl mit dem Ergebnis als auch der mündlichen Verhandlung. „Die Art und Weise, in der Mundipharma meiner Mandantin einen Verstoß gegen die Wahrheitspflicht vorgeworfen hat, ist angesichts der Unwahrheiten, die der Konzern selber in diesem und in anderen Verfahren vorträgt, kaum mehr zu ertragen.“ Leider bleiben solche Fälle aber von Staatsanwaltschaften viel zu oft unbeachtet, wie selbst die Vorsitzende Richterin anmerkte. Enttäuscht zeigte sich der Anwalt, „dass keine Beschäftigten des Unternehmens zur Gerichtsverhandlung erschienen sind“. Seine Mandantin sei stets für die eingetreten, die unter dem enormen Druck litten, der in der Firma herrsche. Dass sich niemand aus der Belegschaft gezeigt hätte, könne er sich nur mit einem “Klima der Angst” erklären, das bei Mundipharma erzeugt werde. Immerhin organisierten sich immer mehr Mitarbeiter gewerkschaftlich und setzten damit „ein Zeichen der Solidarität“. „Das ist notwendig, um meine Mandantin zu unterstützen,“ so Menssen weiter, „aber auch zum Eigenschutz der Mitarbeiter selbst.” Mundipharma plant weitere Stellenkürzungen. Aktive Betriebsräte, die sich für ihre Mitarbeiter einsetzen, stören bei solchen “Umstrukturierungen”.