Siemens muss Abmahungen gegen Berliner Betriebsrat zurücknehmen.
Das Berliner Arbeitsgericht gab der Klage des IG – Metall Mitglieds und Betriebsrats Felix Weitenhagen aus dem Siemens Schaltwerk und seines Anwalts Helmut Platow am 5. Mai statt. Damit muss Siemens die ersten beiden der insgesamt sechs Abmahnungen aus der Personalakte entfernen.
Nach der Auffassung des Gerichts waren die Vorwürfe in den Abmahnungen (work watch berichtete) nicht haltbar. Felix Weitenhagen hat in den Informationsgesprächen mit seinen Kollegen keine Geschäftsgeheimnisse verraten. Und auch ein Schaden an Siemens durch die Gespräche konnte nicht festgestellt werden. Felix hat lediglich seine Betriebsratsfunktion wahrgenommen.
Geholfen hat auch die Solidaritätsarbeit: 35 Kolleg*innen, Freunde und Interessierte waren zur Kundgebung vor dem Prozess gekommen. Einer der Siemens-Beschäfigten las den Brief einiger Kollegen vor, in dem sie ihm für seine konsequente Betriebsratsarbeit dankten und das freie Wochenende im Schaltwerk fordern.
Nächster Termin:
Am 23. Mai ist um 12 Uhr zur zweiten Klage von Felix Weitenhagen gegen die Abmahnungen Nr. 3 – 5 von Siemens ein Gütetermin beim Arbeitsgericht. Kommt zum Prozess!