Das Amtsgericht Lahr, Baden-Württemberg, verurteilte jetzt den Gesellschafter und den Geschäftsführer des Kunststoffherstellers New Albea in Seelbach wegen Behinderung des Betriebsrats zu Geldstrafen in Höhe von 35 000 und 2250. Die IG Metall Offenburg hatte Strafanzeige nach Paragraf 119 Betriebsverfassungsgesetz gestellt, weil „ein neuer Geschäftsführer permanent gegen den Betriebsrat (schoss), um niedrige Löhne zahlen und durchregieren zu können“.
Obwohl bei „Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder“ Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr und Haftstrafen drohen, bleiben Arbeitgeber in der Regel straffrei. Die letzten Verurteilungen liegen schon ein paar Jahre zurück, 2012 gab es zuletzt zwei.
Staatsanwalt Jochen Wiedemann betonte in seinem Plädoyer denn auch: “Die Strafjustiz hat selten mit dem Paragrafen 119 aus dem Betriebsverfassungsgesetz zu tun.” Obwohl für den Vorsitzenden der Kammer erwiesen war, dass der damalige Betriebsrat in seiner Arbeit behindert wurde und damit eine Störung des Betriebsrats vorgelegen hat, blieb das Gericht in seinem Urteil deutlich unter dem Strafantrag des Staatsanwalts, der 80 000 und 3200 Euro Geldstrafe gefordert hatte. Ausschlaggebend für die Verurteilung war, dass bei einer Belegschaftsversammlung im März 2013 ein Stimmzettel an die Mitarbeiter verteilt worden war, auf dem sie ankreuzen konnten, ob sie den Betriebsrat weiter unterstützen oder ob sie bis zur Neuwahl ein von der Firmenleitung vorgeschlagenes Gremium befürworten. In einer weiteren Versammlung im April hatte der Gesellschafter dem damaligen Betriebsrat vorgeworfen, dass er den Betrieb in “Würgegriff” nehme. Die schlechten hätten die guten Betriebsratsmitglieder aus dem Amt geekelt. Außerdem hatte der Gesellschafter der Belegschaft vorgerechnet, dass die Kosten, die der Betriebsrat verursache, ihrem Weihnachtsgeld entspreche, das nicht mehr gezahlt werden könne.
Staatsanwalt Jochen Wiedemann wertete die Wortwahl des Gesellschafters vor Gericht als “fortdauernde Schmähung des Betriebsrats auf unterstem Niveau”. Mit seinen Einlassungen habe er deutlich gemacht, dass er unbelehrbar sei, so Wiedemann. Während des Plädoyers hielt sich der Gesellschafter die Ohren zu. Arbeitgeber-Anwalt Gerson Trüg, der auch den ehemaligen Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann verteidigt hatte, warf der Staatsanwaltschaft einseitige Ermittlungsarbeit vor und kündigte Berufung gehen an.