11. September 2018

KEINE EINIGUNG MIT DELIVEROO!

Der Kölner Betriebsratsvorsitzende von Deliveroo, Orry M., hat beim Gütetermin des Kölner Arbeitsgerichts einen Vergleich abgelehnt. Die von deliveroo eingesetzte Kanzlei Gleiss Lutz ließ verlautbaren, darauf sei man nicht vorbereitet gewesen. Eine Weiterbeschäftigung wird also nach der Aussage der Anwältin von deliveroo: “Diesbezüglich haben wir keine Rücksprache gehalten.” frühestens am 14. Dezember um 13 Uhr vor dem Kölner Arbeitsgericht entschieden.

 

Orry dazu in der Pressemitteilung des DGB: “Zusammen mit der Gewerkschaft NGG fordern wir außerdem von der Bundesregierung und vom Bundestag eine zügige Anpassung des Arbeits­rechts an die digitale Arbeitswelt: Dazu gehört vor allem, sachgrundlose Befristungen abzuschaffen. Bei Betriebsratswahlen müssen die Wahlvorstände und Kandidaten/innen wirksamer geschützt werden.”

Weitere Informationen zum Konflikt bei Deliveroo: https://de-de.facebook.com/liefernamlimit/

Über die Arbeitsbedingungen bei Online-Lieferdiensten wie Deliveroo, Foodora und Co gibt es einen sehenswerten Video: https://www.youtube.com/watch?v=GhlrQTvmhrA