Zuerst veröffentlicht am 23. März 2021 bei den Nach-Denk-Seiten. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des Autors.
Die Unternehmerlobby agiert mit den Pandemie-Maßnahmen so enthemmt wie nie, mit
Zugriff auf das Parlament und im Parlament – insbesondere die abhängig Beschäftigten
werden weiter entrechtet und verarmt, mit und ohne Gesetze. Von Werner Rügemer
Die Bundesregierung und Aufsichtsbehörden erweisen sich als Komplizen bei jahrelangen
Großstraftaten wie dem Cum-Ex-Steuerbetrug und dem Abgas-Betrug, Abgeordnete von
CDU und CSU agieren als korrupte Pandemie-Geschäftemacher, und die Bundeskanzlerin
liest in Peking vom Spickzettel der Lobbyisten ab und empfiehlt das Betrugsunternehmen
Wirecard – aber all das ist nur das leitmediengängig skandalisierte Gekräusel an der
Oberfläche. Die Unternehmer-Lobby und ihr parlamentarischer Arm, unterstützt von noch
mehr teuren Beratern – sie basteln immer unverschämter an einem autoritären
Unternehmer-Staat, zulasten der abhängig Beschäftigten, der Selbständigen und des
kleinen Mittelstands. Wir konzentrieren uns hier auf die Lage der Beschäftigten, weil diese
am meisten tabuisiert wird.
Keine Werkvertrags- und Leiharbeit mehr in der Fleischindustrie?
Weil die Regierungs-Virologen sich bis heute weigern, die Risikogruppen in der Arbeitswelt
zu ermitteln, und weil es sogar in den am meisten gefährdeten Berufen und sogar auch
während der Pandemie keine Kontrollen gab, brachen zum Beispiel in allen großen
Schlachthöfen unter den osteuropäischen Fleischzerlegern im Sommer 2020 Infektionen aus
– plötzlich, massenhaft, katastrophisch, wie aus dem heiteren Viren-Himmel.
„Huch, das hat uns aber überrascht“, verlautete es unhörbar aus dem
Regierungskrankenhaus Charité und aus dem Robert Koch-Institut.
Keine Leiharbeit mehr? Doch, da machen wir eine Öffnungsklausel!
Deshalb sollte der Gesetzentwurf von Arbeitsminister Heil die extrem ausbeuterische und
gesundheitsgefährdende Werkvertrags- und auch Leiharbeit in der Fleischindustrie
verbieten, nach dem skandalgetriebenen, großspurigen Motto „Wir räumen jetzt auf.“
Aber das Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz vom 16.12.2020 lässt auf
Druck der Lobby von Tönnies & Co – Tönnies ist im Hauptstandort NRW einer der großen
Bespender der CDU – seit Januar 2021 mithilfe einer Öffnungsklausel doch wieder
Leiharbeit zu. Hat es jemand bemerkt?
Und auch wenn die zum Teil mafiotischen Vermittler der bisherigen Werkvertagsarbeit nun
formell keine Funktion mehr haben: Für die Schlachtarbeit werden unverändert weiter
osteuropäische Migranten gezielt gesucht und eingesetzt, auf Zeit – die erlaubte Leiharbeit
dauert meist bis zu drei Jahren, also die schon bisherige durchschnittliche Dauer der
Werkvertragsarbeit.
Betriebsräte wählen zu können, ist weiter nicht vorgesehen. Die staatliche
Mindestkontrollquote beträgt 5 Prozent pro Jahr – also alle 20 Jahre einmal ein Kontrollgang
pro Betrieb. Und auch das gilt erst ab dem Jahr 2026. Für die Massenunterkünfte sind jetzt
„verbesserte Mindeststandards“ vorgesehen – also weiter keine normalen
Wohnverhältnisse. [1]
Tönnies hat für die Wanderarbeiter jetzt unternehmenseigene Massen-Unterkünfte
eingerichtet – statt wie bisher bei den Vermittlern. Diese jetzt direkte und doppelte
Abhängigkeit, die zeitliche Begrenzung der Beschäftigung und die Vertretungslosigkeit der
Arbeiter machen die zusätzliche Ausbeutung weiter möglich.
Deutschland: Weiter der „Schweinestall Europas“
Tönnies&Co argumentieren: In Deutschland lassen sich für diese Arbeit keine deutschen
Arbeiter finden. Das ist eine Lüge: In den Schlachthöfen des dänischen Schlachtkonzerns
Danish Crown in Dänemark werden allermeist einheimische Arbeiter beschäftigt – sie sind
sofort zu finden, denn sie werden „normal“ bezahlt und unbefristet angestellt.
Aber Danish Crown nutzt gern auch weiter die extremen Arbeitsverhältnisse im
„Schweinestall Europas“ (Handelsblatt), nämlich den Standort Deutschland, zur Extra-
Ausbeutung der osteuropäischen Migranten, die aus ihrer heimischen Not entfliehen und
sich stumm und ergeben für ein paar Monate oder Jahre der deutschen Extra-Ausbeutung
unterwerfen. Deutschland – der „Schweinestall Europas“ unter der fürsorglichen „Mutti
Merkel“.
Unternehmen von den Pandemie-Maßnahmen befreit
Die massenhaften, „überraschenden“ Infektionen in den Schlachthöfen passierten auch
deshalb: Die Bundesregierung hat die Unternehmen vom Infektionsschutz-Gesetz
ausgenommen. Erst ein halbes Jahr nach Beginn der Pandemie-Maßnahmen, am 20.8.2020,
veröffentlichte das Arbeitsministerium, in der Öffentlichkeit weithin unbemerkt, die SARS-
CoV-2-Arbeitsschutzregel: Weiter ohne gesetzliche Verpflichtungen für die Unternehmen,
nur lasche Soll-Regeln, ohne staatliche und polizeiliche Kontrollen, ohne Sanktionen, alles
freiwillig für die Unternehmer. [2]
Lockdown: 76 Prozent der Beschäftigten weiter im Betrieb
Durch Bilder leerer innerstädtischer Verkaufsstraßen und Polizeikontrollen in Parks simulieren staatliche und private Leitmedien einen allgemeinen lockdown mit home office.
Aber selbst im scharfen zweiten lockdown Ende Januar 2021 waren nur 24 Prozent der
Beschäftigten – also maximal 11 von 45 Millionen – im home office, und dies meist nur
teilweise, weil sie zwischendurch doch immer wieder, unterschiedlich häufig, in den Betrieb
kommen müssen. Simulierter allgemeiner lockdown: Aber 34 Millionen Beschäftigte
schleichen scheinbar unbemerkt täglich in den Betrieb, auch in überfüllten Straßenbahnen
und Vorortzügen.
NRW: nicht einmal 1 Prozent der Betriebe überprüft
Am 16.3.2021 gab NRW-Arbeitsminister Laumann im Landtag bekannt: Seit August 2020
sind 6.073 Betriebe auf die Einhaltung der SARS-Arbeitsschutz-Regel kontrolliert worden, in
40 Prozent der Fälle wurden Verstöße festgestellt, es wurden aber entsprechend der Regel
keine Bußgelder verhängt. [3]
Die berichtenden Medien wie Die ZEIT gehen nicht auf die Größenverhältnisse ein: In NRW
gibt es laut offizieller Statistik 666.813 steuerpflichtige Betriebe. Also nicht einmal 1
Prozent der Betriebe wurde überprüft.
Dagegen verhängt die Polizei im öffentlichen Raum hohe Bußgelder – Gleichbehandlung vor dem
Gesetz? Rechtsstaat?
Neoliberal ideale Menschen: Brav konsumieren, allein, zuhause
Im Februar 2021 stand an, dass die Unternehmen in die verpflichtende Impf- und
Teststrategie einbezogen werden. „Aber das ist rechtlich nicht möglich“, erklärte
Bundeskanzlerin Merkel, gesetzestreu wie sie ist, nach dem Protest von BDI und BDA. [4]
Auch einige Tage später bezweifelten die Lobbyisten gegenüber der
Ministerpräsidentenkonferenz erfolgreich den Nutzen präventiver Maßnahmen, der
organisatorische Aufwand sei sowieso zu hoch, wie die Unternehmer-Postille FAZ
zustimmend berichtete. [5]
Brav und sprachlos im Supermarkt einkaufen; zufrieden allein, bestenfalls mit Kleinfamilie
zuhause konsumieren; unbemerkt zur Arbeit schleichen; angstvoll und diszipliniert noch
mehr arbeiten, auch wenn man krank ist; sich nicht versammeln, sich nicht organisieren,
höchstens unsichtbar digital ein bisschen streiken: Das ist die verschärfte Fortsetzung der
Politik, die die Regierungen von Mutti Merkel schon seit Beginn verfolgen. Unter ihren
Arbeitsministern Olaf Scholz und Ursula von der Leyen (2007 – 2013) wurde die staatliche
Aufsicht über die Berufskrankheiten abgebaut; die Gewerbeaufsicht wurde abgebaut; der
Zoll – ohnehin unterbesetzt – wurde für die Kontrolle der Auszahlung des Mindestlohns
nicht ausreichend aufgestockt. Millionenfach betrügen Unternehmer beim Mindestlohn, bei
der Anordnung von Arbeitszeiten und bei den Überstunden, straflos. [6]
Systemischer, kurzfristiger Verschleiß der Arbeitskraft
Unternehmen brauchen immer weniger auf die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu achten,
jedenfalls der Mehrheit. Trotz Mehrbelastung durch die Pandemie-Maßnahmen wurden
nicht mehr Ärzte und Pflegekräfte eingestellt. Betriebsärzte – gibt’s die eigentlich noch?
Während die Führungskräfte großer Unternehmen mit hauseigenen Kindergärten und
Wellness-Angeboten versorgt werden und in ihren großräumigen Wohnungen bequem das
home office für ihre Führungsarbeit erledigen, nehmen arbeitsbedingte Erkrankungen, auch
seelische, in den mittleren und unteren Schichten der Beschäftigten zu, bei berufstätigen
Müttern und besonders, wenn sie alleinstehend sind, und durch Pandemie-Maßnahmen
mehr als zuvor. Unter dem Druck der Dauer-Arbeitslosigkeit und mithilfe der
sachgrundlosen Befristung der Arbeitsverhältnisse haben die Unternehmensführungen die
Erpressbarkeit der Beschäftigten gesteigert. Nachschub, noch billigerer, ist sofort
verfügbar.
Motto der Erpressten: „Wir nehmen jede Arbeit an.“ Ergebnis: „Schon jenseits der 40 geht
es los: Es fällt schwerer, eine neue Stelle zu finden. Im Betrieb gilt man als alt.“ Das ist zwar
seit 2006 gesetzwidrig: Verbot der Diskriminierung auch wegen des Alters,
Gleichbehandlungsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes – und das weiß man auch im
Unternehmerlager. [7] Aber die gezielte Verletzung geht im Unternehmer-Staat durch,
straflos. Was sind in der deutschen Arbeitswelt schon deutsche, noch so nachsichtige
Arbeitsgesetze, von Grund- und Menschenrechten ganz abgesehen?
Ständiger Nachschub aus den verarmten EU-Staaten
Und zusätzlich sorgt die EU, nicht zuletzt angetrieben von der Bundesregierung, mithilfe
der gezielt verarmten Mitgliedsstaaten im Osten und in Ex-Jugoslawien und auch mithilfe
assoziierter Staaten der Östlichen Partnerschaft – Ukraine, Moldau, Armenien,
Aserbaidschan, Georgien, Weißrussland – für ständigen migrantischen Arbeitsnachwuchs,
auch während der Pandemie, auch für die Krankenhäuser der reichen EU-Staaten, für die
Fleischindustrie, für die Logistik, für die Baustellen und für die agrarische Saisonarbeit –
und nach der Pandemie gewiss auch wieder für die Bordellindustrie, wo der Standort
Deutschland ebenfalls die Erste EU-Ausbeutungsliga anführt.
Und auch alle diese MigrantInnen brauchen ja nicht ihr Leben lang gesund zu bleiben, so
die nicht ausgesprochene aber praktizierte Devise. Und die wegen der Abwerbung noch
weiter ausgelaugten Gesundheitssysteme in Osteuropa können ja sowieso dort schon lange
nicht mehr alle Kranken und Corona-Infizierten versorgen. Die MigrantInnen sind die
unterste Schicht der systemisch Verschlissenen. Das läuft dann unter dem Merkel-Motto der
„europäischen Solidarität“.
Betriebsräte-Stärkungsgesetz: Auf Druck der CDU/CSU verschoben
Im Vertrag der gegenwärtigen CDU/CSU/SPD-Koalition steht: „Wir wollen die Gründung
und Wahl von Betriebsräten erweitern.“ Auf Druck der Unternehmerlobbyisten in CDU und
CSU wurde das Gesetz auf das Ende der Regierungsperiode verschoben, erstmal.
SPD-Arbeitsminister Heil, die Aufräumer-Lusche, legte dann auch hier wieder einen lahmen
Entwurf vor. Darin war die Vorschrift enthalten: Wenn Beschäftigte im Betrieb ankündigen,
einen Betriebsrat bilden zu wollen, sind sie schon während der Vorbereitung der Wahl vor
Kündigung geschützt. Das ist eigentlich eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit, oder?
Und die Betriebsräte sollten bei der Digitalisierung der Arbeitsplätze mitentscheiden dürfen
– gut gemeint, könnte man zugestehen.
Aber auch das war der unbarmherzigen, christlich lackierten UnternehmerInnen-Lobby zu
viel Rechtsstaat. Sie ließen den Gesetzentwurf von der Tagesordnung verschwinden: „Die
regierungsinternen Abstimmungen dauern an“ – heißt das in der Verschleierungs-Sprache.
Nur 1 (ein) Prozent aller Betriebe haben einen Betriebsrat
Dabei ist das Problem ungleich größer als der Arbeitsminister und der DGB und die
gewerkschaftsnahe Hans Böckler-Stiftung (HBS) und auch besonders kritische Initiativen
bejammern. Sie beklagen, dass es nur noch in 9 Prozent der Betriebe einen Betriebsrat
gebe. Diese Nostalgiker!
In Wirklichkeit ist es so: In § 1 Betriebsverfassungs-Gesetz (BetrVG) heißt es: „In Betrieben
mit in der Regel mindestens 5 ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen 3
wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.“
Laut Statista Research Department vom 14.2.2020 bestanden in Deutschland im Jahre 2018
insgesamt 7, 816 Millionen Betriebe. Davon ziehen wir die 5,646 Millionen Kleinstbetriebe
mit weniger als 10 Beschäftigten ab – sie kommen meist nach BetrVG nicht für einen
Betriebsrat infrage, selbst wenn sie fünf und mehr Beschäftigte haben: Weil einige
Beschäftigte nur saisonal oder geringfügig beschäftigt sind. Es bleiben also übrig 186.339
Großbetriebe, 792.326 Mittelbetriebe und 1,191 Millionen Kleinbetriebe, die 10 oder mehr
Beschäftigte haben. Es kommen also etwa 2,170 Millionen Betriebe infrage, in denen
„Betriebsräte gewählt werden“ (können).
Nach Angaben des DGB wurden bei der letzten turnusmäßigen Betriebsrats-Wahl 2018 nach
BetrVG insgesamt 180.000 Beschäftigte als Mitglieder von Betriebsratsgremien gewählt,
und zwar in 26.000 Betrieben. [8] Im Verhältnis zu den 2,1 Millionen Betrieben ab 10
Beschäftigten sind dies etwas über 1 Prozent. Und das eine Prozent kann korrumpiert und zermürbt werden.
Zudem ist ein nach BetrVG gewählter Betriebsrat längst keine Gewähr mehr für
unabhängige und freie Vertretung der Beschäftigten. V.a. in Auto- und Pharmakonzernen
und etwa im privatrechtlich verfassten Staatskonzern Deutsche Bahn AG werden BR-
Vorsitzende durch hohe Managergehälter korrumpiert.
Und die hochbezahlte Union Busting-Branche verhindert reihenweise die Wahl von
Betriebsräten und betreibt monate- und jahrelange, zermürbende Kündigungsverfahren
gegen schon gewählte Betriebsräte. Regierung und Justiz schauen zu, obwohl die Be- und
Verhinderung von Betriebsräten nach § 119 BetrVG schon bisher eine Straftat ist, mit der
Möglichkeit für Bußgelder und Gefängnisstrafe. Aber diese Straftat steht einsam an der
Spitze der nicht verfolgten Straftaten. Das Vollzugsdefizit ist fast so hoch wie beim staatlich
nicht verfolgten sexuellen Mißbrauch in der (kapital-relevanten) katholischen Kirche.
Verbesserung käme also nicht durch ein neues „Stärkungs-Gesetz“, sondern durch eine
besser ausgestattete, politisch unterstützte, rechtsstaatlich funktionierende Justiz.
Umwelt-Innovation: Eigentlich ganz andere Kompetenzen nötig
Die Dauer-Arbeitslosigkeit, die ständige Auslagerung von Betriebsteilen als rechtlich
selbständige Einheiten – etwa nach dem Franchise-System in den Supermarkt- und
Gastronomie-Ketten und in den Subunternehmerketten der Logistikkonzerne wie Amazon,
Deutsche Post, UPS, Schenker/Deutsche Bahn – und die Ausweitung von Zulieferketten
innerhalb und außerhalb der EU ergeben ein Erpressungspotential: Dem unterliegen, mit
der Faust in der Tasche, auch kämpferische Betriebsräte, etwa wenn die Unternehmer
Lohnstopps und unbezahlte Überstunden fordern, jetzt wegen der Corona-Krise, die aber
überhaupt nicht so allgemein ist wie von der Lobby behauptet.
Beim Corona-Management der Bundesregierung ist dies verstärkt der Fall, wie die
staatliche Rettung der Lufthansa drastisch zeigt: Der Staat zahlt 9 Milliarden Euro für die
Rettung des umweltschädlichen Konzerns, befreit ihn auch weiter von der Mehrwertsteuer
auf Flugbenzin und schaut zu, wie unter knirschender Zustimmung von Betriebsräten
immer mehr Beschäftigte auf Teilzeit gesetzt und entlassen werden, statt mit ihrer Hilfe
umweltverträgliche öffentliche Verkehrssysteme zu entwickeln – der neue Großaktionär
Knorr Bremse, Ausrüster der Deutschen Bahn, wäre dazu eigentlich prädestiniert. Aber die
Bundesregierung macht keine Auflagen, die Betriebsräte werden geschwächt, Beschäftigte
werden schrittweise entlassen, die Großaktionäre wie BlackRock und Morgan Stanley
können schalten und walten wie sie wollen. [9]
Auch im Bereich Umwelt gilt: Wenn Betriebsräte wirklich gestärkt werden sollen, muss ein
ganz anderer Anlauf gemacht werden. Mitreden bei der Digitalisierung – ok. Aber die
jahrelang versäumte und auch mit Corona blockierte technische Innovation:
Auch darin müssen Betriebsräte in die Lage versetzt werden, eigene Konzepte zu
entwickeln und über die Produkte mit zu entscheiden.
Lieferkettengesetz: Entwurf bis zur Wirkungslosigkeit verstümmelt
Nach Vorgaben der UNO sollen Unternehmen für Menschenrechtsverstöße entlang ihrer
gesamten Produktions- und Dienstleistungskette haften. Auch das EU-Parlament orientiert
sich daran, vorsichtig.
Die Unternehmen im Export-Standort Deutschland sind zugleich besonders von globalen
Lieferketten rund um die Erde abhängig, allen voran die Textil-, Auto-, Elektronik- und
Maschinenbau-Industrie, dann Pharma- und Lebensmittelkonzerne. Doch die Verfolgung von
Menschenrechtsverstößen – darunter Kinderarbeit, vorenthaltene Löhne, tödliche
Arbeitsunfälle – entlang der gesamten Lieferkettenkette sei „linke Ideologie“, so Wolfgang
Steiger, Generalsekretär des CDU Wirtschaftsrats. [10]
Auf Druck dieser innerparteilichen Unternehmerrunde es CDU-Wirtschaftsrats – Vizepräsident Friedrich Merz -, von BDI und BDA legten Entwicklungsminister Gerd Müller/CSU, Wirtschaftsminister Peter Altmaier/CDU und Hubertus Heil/SPD schließlich einen weitestgehend entschärften Gesetzentwurf vor.
Danach wären zunächst nur Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten betroffen – insgesamt nur
600 Unternehmen in ganz Deutschland, und das auch erst ab dem Jahr 2023. Ab 2024 sollen
auch Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten einbezogen werden – das wären dann immerhin
2.700. Und aber nur der erste unmittelbare Zulieferer wäre betroffen – also der allergrößte
Teil der vielgliedrigen Lieferkette bis hin in den Kongo, nach Bangladesch und nach Nord-
Mazedonien ist ausgenommen. Bis 2023 und 2024 hätten die Unternehmen zudem Zeit
genug, um im Bedarfsfall noch ein paar Zwischen-Zulieferer zu gründen oder zu
beauftragen. Und die zivilrechtliche Haftung mit Schadenersatz ist im Entwurf des Gesetzes
sowieso ausgeschlossen.
Aber die Lobby will auch das noch verhindern. Dieses Lieferkettengesetz muss „gestoppt“
werden, so fordert Generalsekretär Steiger vom CDU-Unternehmerrat seine christlichen
Brüder und Schwestern im Deutschen Bundestag auf. [11]
Mindestlohn erhöhen, wenigstens auf arme 12 Euro? – abgelehnt
Die CDU-Merkel-Regierung mit SPD hat 2015 als ziemlich letzte in der EU einen
Mindestlohn eingeführt. Die Unternehmer-Lobby hatte dagegen protestiert. Das war
zumindest insofern erfolgreich, als dann auf Initiative von Finanzminister Wolfgang
Schäuble der Zoll nicht entsprechend für die Kontrolle ausgestattet wurde. So können also
Unternehmer millionenfach den Mindestlohn nicht zahlen oder unterlaufen, straflos. Zudem
hatte die Lobby der Zeitungsverleger durchgesetzt: Für die nächtlichen Zeitungsausträger
gilt der Mindestlohn sowieso nicht!
Und der deutsche Mindestlohn ist ein Armutslohn – während des Arbeitslebens und in der
Rente. Nach jetzigem Stand soll er von jetzt 9,50 Euro bis Mitte 2022 auf 10,45 Euro
steigen, so der Vorschlag der regierungsamtlichen Mindestlohn-Kommission.
Deutscher Mindestlohn:Ganz hinten und unten im EU-Vergleich
Das „reiche“ Deutschland liegt mit diesem Mindestlohn im EU-Vergleich an einer der
letzten Stellen. Im Verhältnis zum Medianlohn der Vollzeit-Beschäftigten liegt der deutsche
Mindestlohn im Vergleich aller 19 EU-Staaten, die einen Mindestlohn haben, an 16. Stelle:
Nur in Estland, Tschechien und Spanien ist er noch schlechter. Zudem liegt das
Arbeitslosengeld in Deutschland ähnlich an hinterster Stelle, noch hinter dem armen
Lettland. [12]
Jetzt im Wahljahr verlangen die SPD mit Finanzminister Scholz und Arbeitsminister Heil
und auch der DGB die Anhebung auf 12 Euro. Außerdem sollen Feiertags-, Sonntags-,
Schmutz- und Erschwerniszulagen nicht mehr lohnmindernd angerechnet werden dürfen.
Wegen des Wahlkampfes sind die SPD-Minister ein bißchen aufgewacht. Mit 12 Euro würde
der Mindestlohn knapp über der Armutsgrenze liegen – aber auch nur in den wenigen
Fällen eines Dauer-Vollzeit-Arbeitsplatzes.
Aber hallo, Leute, mal so nebenbei: Wer bremst da eigentlich in der Mindestlohn-
Kommission? Der Vorsitzende ist Jan Zilius, Ex-Justiziar der Gewerkschaft IG Bau und
Energie. Er wird einschlägig beraten von Prof. Lars Feld, dem wissenschaftlichen Ober-
Neoliberalen, bis vor kurzem Vorsitzender der vom Wirtschaftsminister berufenen
„Wirtschaftsweisen“. Der DGB fordert immerhin 12 Euro, aber ihr führender
Gewerkschafter in der Regierungskommission torpediert das! Wann beenden die
Gewerkschaften endlich diese doppelzüngige Komplizenschaft?
Aber auch den erhöhten Armuts-Mindestlohn von 12 Euro lehnen BDI, BDA mit CDU und
CSU ab, und das staatlich alimentierte, aber unternehmerfreundliche ifo-Institut mit ihrem
Präsidenten Clemens Fuest unterstützt die Ablehnung „wissenschaftlich“: Gerade in den
schwierigen Corona-Zeiten dürften die Unternehmer nicht noch mehr belastet werden.
Außerdem müsste der Mindestlohn vor allem wegen der mehrheitlich betroffenen Frauen
erhöht werden. Sie werden beim Arbeitseinkommen sowieso zusätzlich benachteiligt – sie
bekommen 20,5 Prozent weniger als Männer. Bei dieser menschenrechts- wie auch
grundgesetzwidrigen Benachteiligung der Frauen steht Mutti Merkels Unternehmer-Staat
(„Uns geht es allen gut“) an 25. Stelle in der EU, nur in Tschechien und Estland geht es den
Frauen noch schlechter.
Gegen mehrere Gesetze: Etwa 600.000 illegale Altenpflegerinnen
Mehr als 700.000 Frauen fast ausschließlich aus Osteuropa erledigen in deutschen
Haushalten die 24-Stunden-Altenpflege. Etwa 100.000 dieser Frauen machen solche
Hauspflege legal, entweder auf Grundlage eines Arbeitsvertrags mit dem gepflegten
Menschen oder dessen Familie, oder nach dem EU-Entsendegesetz auf Grundlage eines
Vertrags mit einer Vermittlungsagentur. Aber etwa 600.000 Frauen arbeiten hier illegal.
Auch bei der legalen Ausführung werden zwar reihenweise deutsche Arbeitsgesetze
verletzt, etwa hinsichtlich der täglichen Arbeitszeit (die nicht 24 Stunden beträgt, und auch
Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit), hinsichtlich des zu gewährenden und zu bezahlenden
Urlaubs und der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Auch kommt es vor, dass eine polnische
Vermittlungsfirma aus einer armen Ukrainerin, die nicht Bürgerin eines EU-Mitgliedstaates
ist, eine Polin macht und nach Deutschland entsendet. Aber Schwamm drüber, der
Unternehmerstaat Deutschland will ja nicht unbedingt ein Rechtsstaat sein, und die EU
freut sich, dass die armen Polinnen und Ukrainerinnen nicht protestieren, sondern in
Deutschland den alten Menschen helfen.
Aber weil das selbst einschließlich von ein paar Gesetzesbrüchen für viele Familien zu teuer
werden kann, zwischen 2.200 und 3.000 Euro pro Monat, weichen sie in die Illegalität aus:
„Schätzungsweise“ 600.000 Pflegehilfen arbeiten illegal, also ohne Vertrag, weder mit der
Familie noch mit einer Vermittlungsagentur. Und mit den Pandemie-Maßnahmen steigen
Arbeitsnot in Polen und Nachfrage nach billiger Pflege in Deutschland. Die Illegalität hat die
Form der unregulierten Selbständigkeit , also der Schein-Selbständigkeit: Dabei sparen die
ärmeren der reicheren Deutschen viele hundert Euro an Sozialversicherungen und
sonstigen Leistungen ein: Keine Bezahlung von Überstunden, kein Urlaub und keine
Bezahlung im Krankheitsfall. Und weil der deutsche Rechtsstaat und die EU mit diesem
Rechtsbruch gut leben können, weiß niemand genau, wieviele Illegale allein in diesem
Bereich tätig sind. Das ist alles bekannt, führt aber auch in den staatlichen wie privaten
Leitmedien nicht zur Kritik. [13]
Wirtschaftsminister Altmaier will die gesetzlosen IHK retten
Jetzt kommen wir noch etwas allgemeiner zum (Un)Rechtsstatus der Unternehmer in
Deutschland: Die Unternehmerlobby besteht neben BDI, BDA und CDU-Wirtschaftsrat auch
noch aus den 79 Industrie- und Handelskammern. Diese Lobby ist organisiert auf
kommunaler, Länder- und Bundesebene. Der Dachverband ist der DIHK – aber er hat keine
rechtsstaatliche gesetzliche Grundlage. Seien Sie ehrlich: hätten Sie als überzeugte
VerteidigerInnen der Demokratie Wähler so etwas auch nur zu denken gewagt?
Seit 65 Jahren gilt das „vorläufige“ IHK-Gesetz
1956 wurde unter dem christlichen Bundeskanzler Konrad Adenauer das Gesetz zur
vorläufigen (hervorgehoben, WR) Regelung des Rechts der Industrie- und
Handelskammern beschlossen – und es gilt im Jahre 2021 noch immer! Seit 65 (!) Jahren ein
provisorisches Gesetz – geht sowas in einem Rechtsstaat? Es geht, jedenfalls im
Unternehmer-Staat Deutschland.
Es handelt sich um ein Gesetz, das damals aus Angst des guten Neudemokraten Adenauer
und der Unternehmerlobby vor grundsätzlichen Auseinandersetzungen im Bundestag
erstmal nur als vorläufig beschlossen wurde. Dabei wurde versprochen, dazu einige Zeit
später ein richtiges Gesetz zu machen. Aber aus der Vorläufigkeit wurde eine Ewigkeit. Und
das soll nach dem Willen der Lobby und der wieder christlich geführten Bundesregierung
auch so bleiben.
Zwangsmitgliedschaft von Unternehmen: passt doch in die „freie Marktwirtschaft“!
Das vorläufige IHK-Gesetz verfügt u.a. die Zwangsmitgliedschaft aller Unternehmen.
Austritt ist nicht möglich – Zwangsmitgliedschaft ist also mit „freier Marktwirtschaft“ gut
vereinbar! Hätten Sie das gedacht? Da prangern die Unternehmer-Postillen wie die FAZ die
„autoritäre“ Wirtschaft in China an – aber gerade in Deutschland wird eine solche sorgsam
gepflegt, seit über sechs Jahrzehnten. So ähnlich war es übrigens auch in der Nazi-Zeit. Und
nirgends in der gewiss nicht lupenreinen westlichen Kapital-Demokratie ist das so extrem
ausgeprägt wie in der Bundesrepublik Deutschland von Adenauer bis Merkel (und wäre das
dann auch mit dem laschen Katholiken Laschet oder dem harten Protestanten Söder).
Proteste und Gerichtsverfahren seit drei Jahrzehnten
Seit Jahrzehnten wehren sich zehntausende Mittelständler und Selbständige. Sie sind
organisiert im Bundesverband für freie Kammern, bffk. Sie haben hundertfach vor
Verwaltungsgerichten in mehreren Bundesländern gegen die Zwangs-Mitgliedschaft und
gegen die Zwangsbeiträge geklagt.
Zwangsmitgliedschaft ist der eine Klagegrund, aber nicht der einzige. Denn die IHK und der
DIHK vertreten nur die Interessen der Großunternehmen, agieren als deren Lobbyisten,
ohne Legitimation. Vielfach machen die durch Zwangsbeiträge reich gewordenen Kammern,
die ihre Geschäftsführer hoch bezahlen, mit Dienstleistungen ihren eigenen Mitgliedern
Konkurrenz. [14] Der DIHK wettert mit BDI und BDA z.B. gegen Umweltauflagen, gegen das
Lieferkettengesetz und gegen den Mindestlohn – auch wenn die IHK-Mitglieder dazu nie
befragt wurden und es vielfach anders sehen.
Bundesverwaltungsgericht endlich im Jahre 2020: IHK rechtswidrig!
Hunderte Klagen wurden von den Verwaltungsgerichten abgewiesen – mit Verweis auf das
vorläufige, aber immer noch geltende IHK-Gesetz von 1956. Aber fünf Kläger schafften es in
den letzten Jahren bis zum Bundesverwaltungsgericht und bekamen Recht. 2020 hat ein
Umwelt-Unternehmer – nach 13jähriger Verfahrensdauer! – beim
Bundesverwaltungsgericht erreicht: Die IHK Münster muss aus dem Dachverband DIHK
austreten. [15] Das gesetzwidrige IHK-Gesetz ist erschüttert.
Aber wofür sitzt der christlich-barmherzige Unternehmer-Lobbyist Altmaier als
Wirtschaftsminister in der Bundesregierung? Er hat einen Gesetzentwurf zur Rettung des
DIHK vorgelegt. Aus dem bisher privaten DIHK soll eine Körperschaft des öffentlichen
Rechts werden, und die 79 IHK sollen dort Zwangsmitglieder sein. Diese Bundes-
Wirtschaftskammer soll dem Bundeswirtschaftsminister unterstehen – und zugleich als
Unternehmer-Lobby frei agieren dürfen, in Berlin wie besonders auch bei der EU-
Kommission in Brüssel. Und das vorläufige Gesetz von 1956 soll nur geändert werden und
soll weiter die gesetzliche Grundlage bilden [16] – also weiter eine ewige Vorläufigkeit. [17]
Aktionäre und Konzernvorstände im Pandemiejahr: „Die Boni sprudeln wieder“
Und was gönnen sich die Fleischarbeiter-Schutzgesetz-Weichwäscher, die Lieferketten-
Gesetz-Stopper, die Betriebsräte-Stärkungs-Gesetz-Aufschieber, die Mindestlohn-
Verweigerer, die gesetzlosen DIHT-Lobbyisten selbst? Nur zwei Beispiele, Amazon, Google,
Apple & Co lassen wir mal beiseite.
Deutsche Bank: 684 Einkommens-Millionäre im Pandemie-Jahr
Die Deutsche Bank hat im Pandemie-Jahr 3.000 Arbeitsplätze abgebaut – dafür bekommt
Chef Christian Sewing 47 Prozent mehr, 7,4 Millionen fürs Pandemiejahr 2020. Die Boni der
führenden Manager steigen um 29 Prozent: 684 Deutsch-Banker verdienten mehr als eine
Million Euro – im Jahr davor waren es „nur“ 583 derartige Einkommens-Millionäre gewesen.
[18]
Drittgrößter Wohnungskonzern LEG: Chef-Bonus höher als abgelehnter Tarifvertrag
Die LEG ist der drittgrößte Wohnungskonzern in Deutschland. Er entstand durch den
Verkauf der öffentlichen Wohnungsgesellschaft des Landes NRW durch die damalige
CDU/FDP-Landesregierung – Antreiber war Finanzminister Pinkwart, der heute unter
Ministerpräsident Laschet wieder Finanzminister ist. Heute sind BlackRock & Co die LEG-
Hauptaktionäre. Im Pandemie-Jahr streikten die 406 Beschäftigten der Tochterfirma TSP,
die für die technische Verwaltung der 145.000 Wohnungen zuständig ist. Die Beschäftigten
forderten im mühsamen Digitalstreik monatelang einen Tariflohn: 170 Euro im Monat mehr,
100 Euro für die Azubis. Diese Forderungen ergäben zusammen 0,9 Millionen Euro –
abgelehnt. Gleichzeitig bekommt allein der LEG-Chef Lars von Lackum für das Pandemie-
Jahr 1,4 Millionen mehr, zusätzlich zu seinem bisherigen Gehalt. [19] Während die
Arbeitseinkommen auf niedrigem Niveau stagnieren, gönnen sich die Aktionäre wie
BlackRock 5 Prozent mehr als im Vorjahr.
Die Großaktionäre, deren Aktienwerte durch die Pandemie-Maßnahmen weiter gestiegen
sind und weiter steigen, sie greifen krisenfrei weiter die staatlich gestützten Gewinne im
Unternehmer-Staat ab und sind ungehindert weiter mit Regierungsduldung auf
professionell organisierter Steuerflucht, zwischen dem EU-Vorbildstaat Luxemburg und dem
Heimatstaat des neuen US-Präsidenten, Delaware.
Aber mal eine Frage!
Leute, Menschen, Männer, Frauen, BürgerInnen, abhängig Beschäftigte, Unbeschäftigte,
Über- und Unterbeschäftigte, Arbeitslose, Linke, Gewerkschafter, Nicht-Linke und Nicht-
Gewerkschafter, Selbständige und erzwungen Scheinselbständige, crowd- und gigworker,
Fahrradkuriere, Handwerker, Abgeordnete (ja, die gibt es doch irgendwo noch, jedenfalls
diejenigen, die keine Beratungsfirma haben?), Eltern, Großeltern, Rentner und
Rentnerinnen, ach vielleicht auch Studenten, Schüler, Auszubildende, und ja, die gibt es
doch auch noch: Wissenschaftler, Lehrer, Richter, Staatsanwälte, Anwälte, Ärzte,
Ingenieure (sollen wir JournalistInnen mit dazunehmen?) aller Geschlechter, Herkünfte und
Nationalitäten – Frage also: In welchem Unternehmer-Staat leben wir eigentlich? Wie lange
lassen wir uns diese teilweise verrechtlichte Gesetzlosigkeit noch gefallen? Wollen wir
schon jetzt endlich mal was dagegen machen, schon vor der nächsten Wahl?
[«1] hensche.de/verbot-von-werkverträgen-in-der-fleischwirtschaft-18.12.2020
[«2] Werner Rügemer: Infektionsschutz-Gesetz – Warum fehlen die Unternehmen?
www.nachdenkseiten.de 25.11.2020
[«3] Viele Betriebe mit Mängeln im Arbeits- und Gesundheitsschutz, ZEIT online 16.3.2021
[«4] Spitzengespräch zu Tests geplatzt, FAZ 6.3.2021
[«5] Keine Testpflicht für Betriebe, FAZ 10.3.2021
[«6] Werner Rügemer: Imperium EU – ArbeitsUnrecht, Krise, neue Gegenwehr, Köln 2020,
Seite 210ff. das Kapitel zu Deutschland auch zu den folgenden Aspekten.
[«7] In die Jahre gekommen, FAZ 13.3.2021
[«8] Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Betriebsratswahlen erleichtern – Aktive
Beschäftigte besser schützen, Bundestagsdrucksache 19/1710, 18.4.2018
[«9] Werner Rügemer: Staatliche Rettung der Lufthansa – eine Schmierenkomödie,
mehrfach, www.nachdenkseiten.de 29.6.2020
[«10] Wo die Verantwortung endet, FAZ 13.2.201
[«11] Zu Geschichte und Konflikten siehe die Dokumentationen und Kommentare der
Initiative Lieferkettengesetz, in der mehrere Dutzend Gruppen zusammengeschlossen sind:
lieferkettengesetz.de
[«12] OECD Earnings Database, letzte Erhebungen 2018 (Mindesteinkommen im EU-
Vergleich) und 2019 (Fraueneinkommen)
[«13] Sich richtig helfen lassen, FAZ 1^3.3.2021
[«14] Vgl. Werner Rügemer: Der Konflikt um die IHK, Deutschlandfunk, Sendung
Hintergrund 17.11.1996
NachDenkSeiten – Unternehmer-Staat Deutschland: „Menschenrechte sind linke Ideologie“ |
Veröffentlicht am: 23. März 2021 | 13Unternehmer-Staat Deutschland: „Menschenrechte sind linke
Ideologie“ | Veröffentlicht am: 23. März 2021 | 14
[«15] Bundesverwaltungsgericht: Anspruch eines IHK-Mitglieds auf Austritt seiner Kammer
aus dem Dachverband DIHK wegen fortgesetzter Kompetenzüberschreitungen,
Pressemitteilung 61/2020 vom 15.10.2020.
[«16] Bundeswirtschaftsministerium: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des
Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern,
14.12.2020
[«17] Zu Geschichte und Aktivitäten des Widerstands gegen die IHK siehe www.bffk.de
[«18] Die Boni sprudeln wieder, FAZ 12.3.2021
[«19] Schöner Wohnen, verdi news 30.1.2021