(gk) Über die Konflikte zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat bei ProMinent in Heidelberg, einem international operierenden Hersteller von Dosieranlagen und Systemen für die Wasseraufbereitung, hat work watch bereits berichtet. Nun ist die Geschäftsführung zum offenen Betriebsrats-Mobbing übergegangen. In einem Aushang zur bevorstehenden Betriebsratswahl , der work watch vorliegt, fordert Geschäftsführer Andreas Dulger die Beschäftigten indirekt auf, die amtierenden Mitglieder der Arbeitnehmervertretung abzuwählen. Das ist um so pikanter, als sein Bruder Rainer Dulger, ebenfalls Geschäftsführer, gleichzeitig Präsident der mächtigen Bundesvereinigung deutscher Arbeitgeberverbände ist. Schon als Präsident von Gesamtmetall forderte er ein „Belastungsmoratorium für die Wirtschaft“. Er macht sich immer wieder stark für Kürzungen betrieblicher Sozialabgaben und sozialer staatlicher Ausgaben, denn für ihn sind „Betriebe die besten Sozialsysteme“, wie er gegenüber der FAZ erklärte. Wie das mit den aktuellen Vorfällen des Betriebsrats-Mobbings in seinem eigenen Betrieb zusammenpasst – dafür bleibt er eine Erklärung schuldig.
Der umstrittene Aushang schreibt dem Betriebsrat eine wichtige Rolle bei der Gestaltung der Zukunft des Betriebes zu. Aber der amtierende Betriebsrat sei dafür nicht geeignet. “Wie viele von Ihnen sicher mitbekommen haben, gelingt dies mit dem aktuellen Betriebsrat zu häufig nicht. Wir beschäftigen uns zu sehr mit uns selbst und müssen Gerichte und Einigungsstellen zur Lösungsfindung bemühen”, schreibt Andreas Dulger. Die Betriebsratswahl biete die Chance, “etwas daran zu ändern”. Die Beschäftigten sollten sich zur Wahl stellen, “wenn Sie wie ich der Meinung sind, dass wir eine neue Form der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat brauchen”.
Die IG Metall in Heidelberg, berichtet die Rhein Neckar Zeitung, zeigte sich angesichts des Aushangs fassungslos: “Einen Aufruf zur Betriebsratswahl würden wir als IG Metall begrüßen, aber hier handelt es sich um einen klaren Aufruf an die Beschäftigten zur Gegenkandidatur und um Wahlbeeinflussung. Das ist unprofessionell und geht zu weit, da wird eine rote Linie überschritten”, sagte Mirko Geiger, Geschäftsführer der Gewerkschaft in Heidelberg, und bezweifelte, dass ein solcher Aufruf überhaupt rechtes sei. Er erinnerte in diesem Zusammenhang an ein Urteil des Bundesarbeitsgericht, das in einem ähnlichen Fall (BAG, Beschluss vom 25. Oktober 2017 – 7 ABR 10/16) entschieden habe, dass es sich bei solchen Aushängen und Aufrufen seitens des Arbeitgebers um klare Wahlbeeinflussung handele, die im Zweifel zu einer Ungültigkeit der Wahl führe.
Wird der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung konsequent umgesetzt, könnte die Geschäftsführung für solche Wahlbeeinflussung, die auch als Betriebsrats-Mobbing gewertet werden kann, in Zukunft sogar strafrechtlich verfolgt werden – work watch berichtete.