TK MAXX setzt seine Angriffe auf gewählte Betriebsräte fort. Mit welcher Geisteshaltung das passiert, unterstrich am 6. April 2023 der Syndikusanwalt von TK MAXX, Georgios Doukas, in einem Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht Nürnberg.
Es ging darin um einen Antrag auf Amtsenthebung einer Betriebsrätin durch den Arbeitgeber. Das LAG machte klar, es werde gegen den Arbeitgeber und für die Kollegin entscheiden.
Anwalt Doukas kommentierte im Gerichtssaal deutlich vernehmbar: „Mit diesen Betriebsräten muss man kurzen Prozess machen“.
Die Äußerung wurde vom Gericht nicht geahndet, obwohl der Vorsitzende des LAG die Drohung zur Kenntnis genommen hatte.
Zwar hat mittlerweile der Arbeitgeber seinen Antrag auf Amtsenthebung zurückgezogen. Aber dass ein Vertreter von TK MAXX im Gerichtssaal Beschäftigte bedroht, gehört in diesem Unternehmen anscheinend zu den üblichen Umgangsformen, wie ein weiterer Vorfall verdeutlicht:
In Reaktion auf kritische Artikel über das Bossing bei TK MAXX hat das Unternehmen in seinen Filialen eine Warnung ausgehängt. Darin heißt es: „Die Mitarbeiter*innen sollten weder Kunden noch der Presse Auskunft geben oder aktiv an Gesprächen teilnehmen, die unser Unternehmen betreffen. (…) Ohne es zu wollen, könnten die Mitarbeiter*innen in den Medien zitiert werden. Seid also vorsichtig, um euch und das Unternehmen zu schützen.“
Wer seine Beschäftigten warnt, über ihren Arbeitsalltag zu reden („selbst in geschlossenen Gruppen“ dürfe das nicht passieren, so der Aushang), beschneidet ihre Meinungsfreiheit. Er bindet ihnen einen Maulkorb um. Er verletzt Artikel 5, Grundgesetz, in dem es heißt: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten“.
Mit seinem schriftlichen Angriff auf die Meinungsfreiheit zeigt TK MAXX, was hinter seinen Attacken auf aktive Betriebsräte steht: die Angst vor der Wahrheit und vor solidarischem Handeln.