Kanzlei/Arbeitgeberanwalt: X (unbekannt)

2012 kündigt die Geschäftsführung der BW Post, einem privaten Briefdienstzusteller in Stuttgart, einer langjährigen Betriebsrätin.  Das Unternehmen hat die Kündigung mit dem Argument gerechtfertigt, KollegInnen hätten mit Arbeitsniederlegung gedroht, wenn die Betriebsrätin weiterhin im Betrieb arbeiten sollte. Der Gerichtsprozess endete mit einem Vergleich, die Betriesrätin erhielt 70.000 Euro und verließ das Unternehmen. Die Beschwerdeführerin unter den KollegInnen ist anschließend zur Schichtleiterin befördert worden.

https://www.work-watch.de/2012/09/solidaritaet-mit-betriebsratsvorsitzender-stuttgart/