Kanzlei/Arbeitgeberanwalt: X (unbekannt)

Der Spezialschraubenhersteller Prepart GmbH im hessischen Lichtenfels fühlt sich sozialen Leitlinien verpflichtet: „Achtung der Vereinigungsfreiheit“ und die „Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften“ hat das inhabergeführte Familienunternehmen ausdrücklich auf seiner Homepage erwähnt. Das Betriebsverfassungsgesetz, das Firmen dieser Größenordnung einen Betriebsrat zubilligt, gehört offensichtlich nicht dazu. Der Arbeitgeber scheut auch vor Sippenhaftung nicht zurück und kündigt der gemeinsamen Tochter zweier Mitglieder des BR-Wahlvorstandes.

 

https://www.work-watch.de/2023/04/prepart-gmbh-mit-sippenhaftung-gegen-betriebsratswahl/