Die Bekämpfung von Arbeitnehmerrechten gehört in der IT-Industrie zum Geschäftsmodell. Hier zählt angeblich individuelle Kreativität, Gewerkschaften gelten als von vorgestern, Tarifgebundenheit ist selten, Konkurrenz in den Belegschaften zu schüren, gehört zur Personalpolitik. Kein Wunder, dass die Gründung einer kollektiv orientierten und gesetzlich abgesicherten Interessenvertretung IT-Unternehmer um ihr Profitkonzept fürchten lässt.
Anfang März 2024 gab die Rechercheplattform Correctiv bekannt, dass das Hasso-Plattner-Institut mit Hilfe der Anwaltskanzlei Pusch Wahlig Workplace Law die Gründung eines Betriebsrats verhindert habe. Die Kanzlei soll am Hasso-Plattner-Institut dafür 200.000 € erhalten haben. Seitens der Geschäftsführung wurde stattdessen ein Institutsrat als Arbeitnehmervertretung installiert, welcher nicht über sämtliche Rechte eines Betriebsrats verfügt. Um in der Belegschaft entsprechende Narrative für den Institutsrat zu verbreiten, wurde für 22.074,50 € die Kommunikationsagentur Lutz Meyer & Company GmbH beauftragt. Ein Sprecher der DGB Rechtsschutzabteilung beurteilte das Vorgehen des HPI zum Teil als „glasklar rechtswidrig“. Im Juli 2024 wurde die fristlose Kündigung der vermeintlichen Whistleblowerin durch das Hasso-Plattner-Institut unter medialer Aufmerksamkeit vor dem Arbeitsgericht verhandelt. Ende August 2024 leitete die Potsdamer Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen Verdachts der Verhinderung eines Betriebsrats ein. Aufgrund eines fehlenden Strafantrags wurden die Ermittlungen gegen das HPI eingestellt.
Gerichtstermin am 11. Juli gegen Bossing am Hasso Plattner Institut Potsdam