10.3. 2025 Pressemitteilung DGB Brandenburg:
“Union Busting ist kein Kavaliersdelikt
Heute hat der Brandenburger Minister für Justiz und Digitalisierung bekannt gegeben, eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz zu schaffen. Der DGB begrüßt die schnelle Umsetzung dieses Versprechens aus dem Koalitionsvertrag, die Ver- und Behinderung von Betriebsratswahlen sowie das Mobben von Betriebsratsmitgliedern und Wahlvorständen stärker in Fokus zu rücken.
„Die Bündelung der Kompetenz in der Staatsanwaltschaft ist ein Schritt in die richtige Richtung“, begrüßt Katja Karger, Vorsitzende des DGB Berlin-Brandenburg, die heutige Entscheidung: „Eine spezialisierte und effiziente Bearbeitung der Problemfälle stellt einen wichtigen Schutz für die Kolleginnen und Kollegen dar. Wir hoffen auf eine gute Zusammenarbeit.“
Damit sei es aber nicht getan, unterstreicht Karger: „Wichtig darüber hinaus ist für die Gewerkschaften, dass Union Busting als Offizialdelikt gewertet wird. Damit würde die Staatsanwaltschaft von Amts wegen die Verdachtsfälle verfolgen. Bislang müssen Einzelpersonen eine Strafanzeige stellen – was aus Angst die wenigsten Betroffenen tun. Hier würde ein Verbandsklagerecht helfen, um Beschäftigte vor Mobbing zu schützen.“
Karger regt zudem einen Austausch mit Justizministerium und Staatsanwaltschaft an, wie bereits unterhalb der strafrechtsrelevanten Schwelle Mobbing, Behinderung und Einschüchterung geahndet werden könnten: „Schließlich engagieren immer mehr Firmen spezialisierte Kanzleien, die am Rande der Legalität eine mitbestimmungsfeindliche Atmosphäre und Verhalten organisieren. Schon auf dieser Ebene muss es rechtliche Mittel geben, um klarzustellen: Angriffe auf die Mitbestimmung und unsere Kolleginnen und Kollegen werden in keiner Weise toleriert.“
So weit der DGB Brandenburg. Was allerdings nach wie vor fehlt, um Union-Busting konsequent zu verfolgen, ist die Qualifizierung der Taten als Offizialdelikte. Damit wären Staatsanwalten in der Lage und gezwungen, ihnen jede bekannt gewordene Tat auch zu ermitteln bzw. zu verfolgen und nicht nur solche Taten, die von Betriebsräten oder Gewerkschaften zur Anzeige gebracht werden. Eine entsprechende Gesetzesänderung des Betriebsverfassungsgesetzes, die von der früheren Ampelkoalition vereinbart worden war, liegt zwar als Referentenentwurf vor, ist aber nicht in den Bundestag eingebracht worden. Ob sie in dieser Legislaturperiode beraten wird?